Zur Duellfrage
er Reichstag hnt am Lv. April einstimmig beschlossen, „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit allen ihnen zu Gebote steheudeu Mitteln dem mit den Strafgesetzen in Widerspruch stehenden Duellwesen mit Entschiedenheit entgegenzutreten." Der Einstimmigkeit des Beschlusses entsprach nicht eine Einmütigkeit darüber, was geschehen solle, und wie es zu geschehen habe. Die Erklärung vom Regiernngstisch sagte darüber gar nichts, sie sagte überhaupt nichts. Wie aber die Verhältnisse liegen, konnte dieser Verlauf niemand überraschen. Der Reichstag hat einer Anstandspflicht genügt, zur Lösung der Duellfrage hat er nichts beigetragen. Das deutsche Volk hat nicht mehr von ihm erwarten können; auch in dieser Frage, mehr noch als in vielen andern, kann das deutsche Volk seine Hoffnung nur auf den deutschen Kaiser, auf die deutschen Fürsten setze».
Es ist iu der That recht eigentlich eine Aufgabe des deutschen Kaisers und der deutscheu Fürsten, dem Rechts- und Sittlichkeitsgefühl des deutschen Volkes in der Duellfrage Genugthuung zu verschaffen.
Adel und Offizierstnnd sind die Hanpttrngcr der Unsitte des Zweikampfs. Der deutsche Edelmauu will noch heute sein Waffenrecht behaupten. Das Faustrecht, die bewaffnete Selbsthilfe erscheint ihm trotz aller grundsätzlichen Zugeständnisse uud aller Unterwürfigkeit gegenüber den Forderungen der christlichen Kirche uueutbehrlich. Er ist — wie es scheint — noch überzeugt, daß es — um mit Professor Teichmann in Holtzendorffs Handbuch des deutschen Strafrechts zu reden — „gerade edeln Naturen eigen zu sein pflege, am schwersten ein Beleidigung zu verzeihen und es als süßeste Rache zu empfinden, mit eigner Hand sich rächen zn können." Dagegen hat es wenig oder nichts vermocht, wenn der adliche Theologe von Oettingen in seiner Christlichen Sittenlehre schrieb: „Es bleibt das Duell für die christlichsoziale Kulturstufe ein Anachronismus, gegen den nicht nur das christliche Gewissen, sondern auch das einfache Rechtsbewußtsein entschieden Protest einlegen muß."
Und doch hat der deutsche Adel in seinen höchsten Schichten, in dem Kreise, dem zu dieueu, dem nachzueifern er auch heute noch für seine erste Pflicht erklärt, in den deutscheu Fürstenhäusern, das leuchtende Beispiel vor sich, daß, um den Ehrenschild des deutscheu Edelmanns rein zn halten, es heute nicht mehr des Faustrechts, der Rache mit eigner Hand bedarf. Die Mitglieder der deutschen regierenden Häuser, soweit sie Mäuner sind, sämtlich als Offiziere die Waffe führend, kennen den Zweikampf schon längst nicht mehr. Die Händel, die Beleidigungen — denn solche fehlen unter Menschen niemals vollständig — werden in diesem Kreise ohne Zweikampf „ausgetragen," und kein deutscher Edelmann wird behaupten wollen, daß die Ehre der Mitglieder unsrer regierenden Häuser darunter leide. Und sehr selten ist es auch, Gott sei Dank, vorgekommen, daß es ein adlicher oder bürgerlicher Ehrenmann hat beklagen müssen, einen deutschen Prinzen nicht vor die Pistole Grmzboten II 1896 29