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Landwirtschaftliche Reinerträge
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Landwirtschaftliche Reinerträge

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laufbahn einschlagen können. Dann würde er, wenn er sich zum Verkaufe seines Hofes entschlossen Hütte, als Einnahme seinen Gehalt und noch die Zinsen von der Verkaufssumme haben."

Ich kann diese Art von Ncinertragsberechnung so wenig fürganz zweck­mäßig" halten, daß ich sie vielmehr als das Grundübel in der heutigen Agrar­frage bezeichnen möchte. Hält der Sachverständige wirklich die herausgerechneten 2720 Mark 79 Pfennige für den Neinertrag des Grundkapitals einschließlich des lebenden und toten Inventars der Wirtschaft, so ist es geradezu eine Sünde, den Besitzer und seine Erben in dem Wahne zu bestärken, das Gut habe einen Wert von 149559 Mark. Sind denn die Leute im Kreise Peine so zahlreich, die für Halbbauerhöfe Luxuspreise zahlen? Kann der Besitzer diesen Preis erwarten, wenn er beim Verkauf offen uud ehrlich den Hof als Luxusgut bezeichnet? Soll er bei der Ordnung des Erbgangs seinem Schwieger­sohne denn der Sohn scheint nicht Halbbauer werden zu wollen das Gut nach diesemheutigen wirklichen Verkaufswert" mit einemVoraus" von etwa einem Drittel berechnen? Darf er selber, wenn ihn die Not drückt, Schulden macheu wie ein Manu von 150000 Mark? Wie will er denn die Zinsen zahlen, wenn er nur die Hälfte dieser Summe aufnimmt? Uud wie soll es erst werden, wenn der Nachbesitzer fünf, sechs Kinder hat? Der Ber­liner Bankier mag seinen Luxusbesitz auf Rüge», der nur kostet und nichts einbringt, mit einem gewissen, sehr vorsichtig zu bemessenden Verkaufswert aktiv buchen, der Halbbauer im Kreise Peine darf das nicht, oder er hört eben auf, der solide Landmann zu sein und wird zum unsoliden Spekulanten. Aber dann soll er auch, wenn er bankrott wird, keine andre Behandlung beanspruche» als der Bankrotteur im Handel und Gewerbe. Es gereicht den hannoverschen Landwirten sehr zum Lobe, auch moralisch, daß sie sich im allgemeinen von der Güterspeknlation und Preistreiberei fern gehalten haben, die in den Ost­provinzen mehr als alles andre die Widerstandsfähigkeit des Großgrundbesitzes und leider auch eines Teils der Bauern untergraben hat; aber um so mehr ist die Luxuspreistheorie bei der Reiuertragsberechnnng der Peiner Halbbauer­höfe zurückzuweisen.

Der Sachverständige schwächt freilich seine Zinsberechnung durch folgende Bemerkung etwas ab:Mau kann bei dieser Berechnung einwenden, daß der Be­sitzer des Halbbauerhofes auch nicht einen Sohn auf das Gymnasium zu schicken brauchte, er könnte auch noch sparen an Getränken. Fleisch, Tabak, kurz, er könnte vielleicht mit der Hälfte der angegebnen Hanshaltungsausgabeu aus­kommen. Dieser Einwand ist berechtigt. Die Haushaltnngsausgaben ver­dunkeln derartige Berechnungen sehr. Der Besitzer des Halbbauerhofes hätte ja noch einmal so viel für seinen Haushalt ausgeben können, und dann hätte ^r sogar Schulden gemacht. Man gewinnt vielleicht ein klareres und zum vergleich mit der Lage andrer Stände geeigneteres Bild, wenn man die Haus-