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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Litteratur

Von Nutzungen und von dem Ansprüche des Schuldners auf Ersatz von Ver­wendungen."

Es mag sein, schreibt unser Einsender, daß der Satz auch in seiner jetzigen Fassung nicht zu den bessern des Gesetzbuches gehört, jedenfalls aber ist er gerade stilistisch gebessert. Ausdrücke wie Rechtshängigkeit, Besitzer, Eigentümer sind un­entbehrlich. Wollte man diese und ähnliche durch Sätze umschreiben, so würde aus dem Gesetzbuch ein Mvnstrnm werden. Ein jedermann verständliches Gesetz hat es leider noch nie gegeben und wird es nie geben.

Wir haben dem nur hinzuzufügen, daß der Satz auch iu seiuer jetzigen Fassung insolge der Häufung abstrakter Begriffe für einen gewöhnlichen Menschen völlig unver­ständlich ist. Er ist auch schlecht deutsch. Für bestimmt sich heißt es gut deutsch: richtet sich, in dem Satze, der mit soweit beginnt, steht das sich an falscher Stelle, und ein andres ist ein häßlicher Juristenlatinismus; deutsch heißt es: etwas andres.

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Litteratur

Handwörterbuch der Staats Wissenschaften von Conrad, Elster, Lexis und Locning. Erster Supplemcntband. Jena, Gustav Fischer, 189S

Dem vorliegenden Ergänznngsbande des Handwörterbuchs, das unsrer Em­pfehlung nicht weiter bedarf, soll spätestens im Frühjahr 1897 ein zweiter folgen, dem ein Register über beide Bände beigegeben werden wird. Da sich die politischen und wirtschaftspolitischen Gegenstände und Verhältnisse allesamt im Fluß einer un- unterbrochnen und teilweise sehr raschen Entwicklung befiudeu, so häuft jedes Jahr neueu Stoff an, und die Besitzer des Handwörterbuchs werden wünschen, daß wo­möglich jedes Jahr ein Ergänzungsband erscheine. Der vorliegende enthält in seinen ungefähr hundert Artikeln (nnter andern Aktiengesellschaften, Ansiedlungsgesetz, Apo­thekenwesen, Arbeiterschutz, Banken, Binnenschiffahrt, Bodenbesitzreform, Brotpreise, Einigungsämter, Gcmeindefinanzen, Gewerbestatistik, Handelspolitik, Handwerk, Ko­lonien, Landwirtschaftskammern, Steuerreform, Universitäten) eine Menge wichtiger und wertvoller Nachträge. Die Ausführungen Dr. Hampkcs über den Befähigungs­nachweis und Professor Max Webers über das Börsenwesen werden hoffentlich bei den bevorstehenden Entscheidungen der Gesetzgebung über diese Gegenstände Beach­tung finden. In dem Artikel über die gegenwärtige Agrarkrisis in Deutschland kommt Professor Conrad ans Grund eines reichen statistischen Materials zu dem Ergebnis, das wir aus persöulicher Bekanntschaft mit Landwirten längst gewonnen haben,daß bedrohliche Verhältnisse nur im Osten vorliegen, und auch hier nur bei dem großen Grundbesitz," uud zwar, wie aus mehreren Stellen hervorgeht, nur bei einem Teile des Großgrundbesitzes; gerade die größten Grundbesitzer find so reich, daß sie die etwaige Verminderung von Einkommen und Vermögen, die der mäßige Rückgang des um die Mitte unsers Jahrhunderts unnatürlich hoch gestiegnen Bodenwerts jetzt erfährt, sehr leicht verschmerzen können. Die augenblicklich brennende Agrarfrage als Bauernfrage zu bezeichnen das geht aus der Statistik unzweifel­haft hervor, ist schlechterdings unzulässig.

Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. Druck von Carl Marquart in Leipzig