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Die Prügelstrafe in den Gefängnisse»
Gründung eines neuen deutschen Ordens in der Marienburg zur Ausbreitung des Deutschtums, eines lebendigen Ordens mit möglichst wenig Uniform oder äußern Abzeichen, aber mit deutscher Begeisterung und Treue und mit jesuitenähnlicher Zucht.
Die Prügelstrafe in den Gefängnissen
elch eine Quelle und Fundgrube „sensationeller" Berichte für alle General- und Lokalanzeiger ist doch lange genug der Vrau- weilersche Prozeß*) gewesen! Mit welcher sittlichen Entrüstung haben die Zeitungen der verschiedensten Schattirnugen ihren Lesern davon Kenntnis gegeben, was für Zustände in den staatlichen Straf- und Korrektionsanstalten herrschen oder herrschen können! Zwar ist Redakteur H. wegen Beleidigung des Direktors Schellmann in Vrauweiler verurteilt worden, aber die allmächtige öffentliche Meinung glaubt doch nur an einen Pyrrhussieg des staatlichen Beamten. In vielen Kreisen der Strafanstaltsbeamten dagegen bedauert man den Direktor Schellmann. Kennt man ihn doch als einen pflichttreuen Beamteu, dem es möglich gewesen ist, selbst im Korrektionshause, einer Sammelstätte der verworfensten Dirnen, Zuhälter, Vagabunden und all des lichtscheuen großstädtischen Gesindels, sich noch soviel Optimismus zu bewahren, daß er auf dem letzten Strafanstaltsbeamteukongresz in Brauuschweig zu Psiugsteu 1894 fast als der Einzige für die Insassen dieser Anstalten eintrat und noch Glauben an die Möglichkeit ihrer Besserung forderte. Wie kann es aber möglich sein, daß man in unsern Tagen noch Strafmittel anwenden kann wie die ominöse Brauweilersche Halsbinde? Direktor Schellmann hat sie jedenfalls vorgefunden uud keinen Auftrag erhalten, sie abzuschaffen. Da nun zur Zeit ein einheitliches deutsches Strafvollziehungs- gesetz noch zu den frommen Wünschen gehört, die den verbündeten Regierungen ziemlich regelmäßig von dem Kongreß, deutscher Strafanstaltsbeamten ans Herz gelegt werden, so konnte es geschehen, daß sich in den giltigen Einrichtungen einer Anstalt aus frühern Zeiten eine Strafart erhielt, auf die freiwillig zu verzichten immerhin ein Wagnis ist, da durch thatsächliche Beseitigung einer gefürchteten Strafart die Disziplin einer Anstalt auf Jahre hinaus gclvckert
*) Die Tagespresse hat ihn beharrlich den Brauwciler Prozeß genannt, als ob der Ort, um den sichs handelte, Brauweil hießel Der Ort heißt aber Brauweiler. Folglich rann der Prozeß nur der Brauweilersche Prozeß heißen, so gut wie die Würste aus Janer nicht Jauer Würste, sondern Jauersche Würste heißen.