Wandlungen des Ich im Zeitenstrome
(l). Die Exkommunikation
in Idyll mag so schön sein, wie es will, für sich allem füllt es das Gemüt eines arbeitslustigen Mannes vvn vierzig Jahren nicht aus. Dazu kam die unbehagliche Empfindung, den Wirrnissen des Kircheustreits zusehen zu müssen und nicht eingreifen zu dürfen, und endlich war ich auch der materiellen Sorgen nicht überhoben; denn bei einem Einkommen vvn noch nicht fünfhundert Thalern konnte ich, wenn ich teilweise dienstuntauglich wurde, keinen Kaplan halten, und vor Eintritt der Untanglichkeit eine andre Stelle zu bekommen, daran war nach Ausbruch des Kulturkampfs nicht zu denken. Man wird es unter diesen Umständen begreiflich finden, daß Hartmanns Philosophie des Unbewußten, die mir damals iu die Hände fiel, einigen Eindruck auf mich machte. Jedenfalls mußte ich an etwas denken, was mir die Zeit nnd die Seele ausfüllte uud womöglich auch das Einkommen ein wenig verbesserte. Um Dorfromane schreiben zu können, hätte ich Dichter sein müssen, was ich leider nicht bin; für gelehrte Arbeiten würden mir nicht allein die Hilfsmittel gefehlt haben, sondern auch der ^cgensiaud, denn welchen der mir nahe liegenden Gegenstände >>ölte ich l'ebandeln können, ol,»e mis<i »cm> in ,Uvnflil« mit meinen Glaubensgenossen zu geraten? Wie glücklich ist doch in „svthcmen fährlichen und geschwinden Läufften" der Mann, der sein Herz an die Ergründung eines vorgeschichtlichen Problems, etwa der Atlantisfrage gehängt hat! So blieb die Publizistik übrig, aber doch nur die anonyme, die unter solchen Verhältnisse» eigentlich unanständig war und mir widerstrebte. Dennoch schickte ich ein paar Sachen an die Schlesische Zeitung. Der eine Artikel, ein harmloser Bericht über ein eben erschienenes Buch (Briefwechsel zwischen Diepenbrock und Passavant), brachte mir zwanzig Mark ein, ein andrer wurde mir zurückgeschickt, und das war mir eigentlich lieb, denn seine Veröffentlichung hätte die Illoyalität, deren ich mich dabei schuldig machte, vollendet; heute kann ich darüber reden, ohne etwas Unrechtes zu begehen.
Es handelte sich um eine Maßregel der geistlichen Behörde gegen die Zivilehe. Bekanntlich wird nach dem vortridentinischen Recht die Ehe, wenn kein trennendes Ehehindernis obwaltet, dnrch den erklärten vonsiMNis der Brautleute geschlossen. Das Tridentinum hat angeordnet, daß die Ehe fortan nur