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zeit aufgemacht hat. Die Völker können demnach zwar ohne Staat nicht zu höherer Kultur und gesichertem Dasein gelangen, aber sie bleiben nur so lange lebensfähig, als sie noch nicht vollständig verstaatlicht sind, als es noch Volksmassen und Lebensgebiete giebt, die der Staatsgewalt uuzugüuglich bleiben. Auch von dieser Seite gesehen, ist ein Rest urwüchsigen, rohen Volkstnms Lebeusbedingnng für Staat und Volk. Durchdringt der Staat jedes Geweb- teilcheu des Volkskörpers, so ist er der Leviathan, der das Volk auffrißt, oder nm ein richtigeres Bild zu gebrauchen, der Kalksinter, der den Volkskörper versteinert und in eine unorganische, leblose Masse verwandelt.
Aus den Denkwürdigkeiten des luxemburgischen Ministers Gervais
(Schluß)
ie wichtigste Folge des Kriegs war sür Luxemburg die Abtretung des Betriebs der Wilhelm-Luxemburgbahn. Wie schon erwähnt, hatte sich die luxemburgische Regierung schon durch die Note vom 4. Oktober 1870 und dann im Januar 1871 Ernsthauseu gegenüber verpflichtet, die Ostbahugesellschaft auf Auflösung des Vertrags zu verklagen, da sie ihn durch Beförderung eines Zuges mit Lebens- mitteln iu die belagerte Festung Diedenhofcu verletzt hatte. Die von der Regierung mit der Führung des Rechtsstreits beauftragten Anwälte hatten erklärt, die Ansprüche der Negierung nicht vertreten zu können, da sie sie für aussichtslos hielten. In Berlin wurde diese Nachricht mit großem Gleichmut aufgenommen. Während Servais noch vergeblich bemüht war, einen Ersatz für die Ostbahngefellschaft zu siuden, erhielt er am 15. Mai durch Föhr aus Berlin die Nachricht, daß sich an diesem Tage die französische Regierung Deutschland gegenüber verpflichtet habe, Deutschland in die Rechte der Ostbahugesellschaft einzusetzen. Föhr und Servais waren in gleicher Weise überrascht über diese Wendung der Dinge. Servais meint, daß nur die Unkenntnis der Tragweite der Sache (die Bahnlinien waren doch 170 Kilometer lang) die französischen Friedeusunterhändler habe bestimmen können, sich darauf einzulassen, über Rechte dritter uud über Rechte eines souveränen Staats, der zur Sache gar nicht gehört worden war, zu verfügen, ganz abgesehen davon, daß die Ostbahngesellschaft nach den bestehenden Verträgen gar nicht das Recht hatte, ohne Zustimmung der luxemburgischen Regierung ihre Rechte weiter zu
Greuzboten I 1896 »0