Der Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuch vor dem Reichstage 115
Eisenbahnbau? Nach euerm Glaubensbekenntnis werden die deutschen Kapitalien dem Verdienste eurer Arbeit abgezogen. Nun denn, sollen diese Schätze an ausländische Börsen verloren gehen? Büßen sie nicht ihre illegitime Geburt besser, wenn sie zurückkehren zum deutschen Arbeiter und ihm zum Wohlergehen verhelfen in einer neuen, glücklichern Heimat? Darum können und müssen auch die Arbeiter mit uns verlangen: Kvlonialpolitik!
Wozu ist dieser Aufsatz geschrieben? Nicht um die Regierenden zu belehren. Sie haben bessere Lehrmittel zur Verfügung als Zeitungsartikel und müffen besfer wissen, wann der Augenblick zum Handeln gekommen ist. Aber bei uns regiert nicht nur der Zar, sondern auch die Masse des Volks mit Ja und Nein bei den Wahlen. An diese wende ich mich. Aber Deutschland ist doch ein kleines Land, sagt der Philister, wenn er vor seinem Atlas sitzt, und die Erde ist sehr groß; welch ein Unsinn ist also Weltpolitik! Darauf antworte ich: Die Erde ist sehr klein, und überall draußen ist man vor den Thoren Deutschlands. Seht euch doch einmal das Reichsgebäude von außen an! Es sieht ganz stattlich aus, und ihr werdet hören, wie mau sich wundert, daß eine so große Stadt so wenig Land haben kann, und daß sich ein Volk über seine große Macht uud seine großen Bedürfnisse so schüchtern täuschen kann wie das deutsche.
Der (Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuch
vor dem Reichstage*)
ls das deutsche Reich gegründet wurde, hielten es die meisten deutschen Regierungen nicht für geboten, daß die Reichsgesetzgebung auch auf das ganze Gebiet des bürgerlichen Rechts erstreckt würde. Auch weigerten sie sich längere Zeit, den im Reichstag angenommnen Anträgen zu entsprechen, wonach auch in dieser Richtung einheitliches Recht geschaffen werden sollte. Nur für das Recht der Schuldverhältnisfe sollte die Zuständigkeit des Reichs anerkannt, im übrigen der Landesgesetzgebung freier Spielraum gelassen werden. Der Reichstag ist aber in seinem Bestreben nicht ermüdet und hat dadurch schließlich die Verfassungsänderung errungen, die erst die Herbeiführung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts ermöglicht. Nun liegt nach langer nnd mühevoller Arbeit, an der außer den beiden mit der Aufstellung des
Vergl. hierzu die Abteilung „Maßgebliches" in diesem Heft.