Beleidigungsprozesse
eit den schönen Erinnernngsfesten dieses Sommers ist über Deutschland eine Sündflut von Beleidigungs- und Majestätsbeleidigungs- prozessen hereingebrochen, die in allen politischen Lagern ernste Besorgnisse hervorruft. Allgemein ist das Kopfschütteln über die Art der Prozedur, den Inhalt der ergangnen Gerichtsurteile. Fast im Handumdrehen ist es der Sozialdemokratin gelungen, ihre rohen Versündigungen am Geiste unsers Volks vergessen zu machen und sich in das Gewand des Märtyrertums für Freiheit nnd Münnerwürde zu hüllen. Daß doch die Deutschen, „aus doktrinärer Prinzipienreiterei," von dem Zauber dieser Worte nicht lassen und nicht aufhören mögen, Gerechtigkeit auch für den Gegner zu fordern! Aber auch wer sich von solch sentimentalen Regungen frei weiß, der denkt doch an das Heute mir, morgen dir! und schon fängt man an, auch im alltäglichen Gespräch die Worte auf die Goldwage zu legen. Ob eine Stimmung der Nation, deren wahre Natnr der künftige Geschichtschreiber bald nur noch aus vertrauten Privatbriefen wird feststellen können, den Herrschenden selbst nützlich sei, wollen wir nicht untersuchen. Jedenfalls ist es ein schweres Unglück, wenn tiefgehende Empfindungen der Volksseele, wenn monarchischer und bürgerlicher Sinn oft in derselben Brnst mit einander in Widerstreit geraten wollen. Der kaiserliche Name erschien einst der abendlandischen Christenheit als der Inbegriff höchster irdischer Machtfülle, er ist mit den Sagen und Überlieferungen unsers Volks aufs innigste verknüpft, seine Wiederherstellung entsprach der tiefsten Sehnsucht der Nation, sein Glanz kann sich vorübergehend verdunkeln, doch niemals ganz erlöschen. Wir alle wollen, daß die Person des Herrschers auch durch strenge Strafbeftimmungen gegen Verunglimpfungen geschützt sei. Wir wollen es erst recht, seitdem in dem modernen Verfassungsstaate auch das Volk zu werkthätiger Teilnahme an der Leitung
Grenzten IV 1895 58