Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Sozialdemokraten bei den Bauern. Die Sozicildemvkratie hat auf ihrem Parteitag in Breslau das Geständnis ablegen müssen, daß sie sich genötigt sieht, ans ihrem Agitativnsznge vor dein bäuerlichen Stande „vorläufig" Halt zn machen. Die Gegner des durchgcfallnen Agrarprogramms haben in langen und breiten theoretischen Erörterungen dargelegt, weshalb der Programmentwurf rundweg zn verwerfen sei, nnd die schließlich angenommne Resolution Kautsky begründete die Verwerfung damit, daß der Programmentwurf den Banern eine Besserung ihrer Lage, also eine Stärknng des — von der Sozialdemotrntie bekämpften — Privateigentums in Aussicht stelle. Ob nun lediglich diese theoretischen Erwägungen den Beschluß des Parteitags herbeigeführt haben, oder ob auch die praktischen Mißerfolge bei der bisherigen Agitation ans dem Lande die Sozialdemokratie in die Rolle des Fuchses gedrängt haben, der die zu hoch hängenden Trauben verschmäht, mag dahingestellt bleiben. Bcbel, der — offenbar aus parteitaktischcn Gründen — für den Programmentwurf stimmte, war jedenfalls mit diesem Eingeständnis der Schwäche sehr unzufrieden, da es dem „Prestige" der Partei nicht unerheblich schadete. Aber wäre auch der Beschluß zu Gunsten des Prvgrmnmentwurfs ausgefallen, die Praxis würde bald gelehrt haben, daß der Bauernstand für den Samen der Sozialdemokratie ein unfruchtbarer Boden ist.
Die Sozinldemokratie bekämpft das Privateigentum, vor allem das an Produktionsmitteln, zn denen auch Grund nnd Boden gehört. Nun läßt sich nicht leugnen, daß die Begriffe des Privateigentums wandelbar sind. Kein zivilisirter Mensch würde z. B. heute noch die Sklaverei als berechtigt anerkennen, während man im Altertum und auch noch später unbehindert auch Menschen znm Privateigentum gemacht hat. Andrerseits war dem Altertum z. B. unser heutiger Begriff des „geistigen Eigentums" unbekannt. Warum sollte also mit der Zeit nicht anch der sozialistische Begriff des „Kollektiveigeutums" zu verwirkliche» sei»? Diese Frage iu ihrer Allgemeinheit zu beantworten, davon kann selbstverständlich hier leine Rede sein; soweit sie aber die Bauern angeht, wollen wir ihr doch ein wenig näher treten. Man kann annehmen, daß die Urform der menschlichen Gesellschaft eine sozialistisch-kommunistische gewesen ist. Je weniger die Persönlichkeit des Einzelnen ausgebildet ist, um so mehr lebt er in Gemeinschaft; er fühlt noch kein starkes Bedürfnis, sein Einzelwesen und seine Eigenheit geltend zu mncheu. Man kann annehmen, daß die Horden der Jäger- und Fischervölker, abgesehen etwa von ihrem Besitz an Waffen und kleinen Geräten, in Gütergemeinschaft lebten, ja man kann dies in gewissem Maße sogar von der nächst höhern Kulturstufe, den Hirtenvölkern (Nomaden) annehmen. In dem Augenblick aber, wo der Mensch auf die dritte Stufe der Kultur tritt, sich dem heutigen Kulturzustande nähert und Ackerbauer wird, macht sich auch der Begriff des Privateigentums an Grund nnd Boden geltend. Das Privateigentum, besonders das an Grnnd und Boden, ist also ein Erzeugnis der wachsenden Kultur. Nur ans dieser Grundlage konnte sich der Ackerbau entwickeln. Der Mensch hat ein Stück Wildnis als freies Gut in Besitz genommen, und es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß er der Urbarmachung dieses Stücks seine Lebenskraft gewidmet hätte ohne das Bewußtsein: Was du hier erarbeitest, das erarbeitest dn für dich, zn deinem Eigentum. Uud weiter: indem der Bauer dem Bodcu seiue Schätze abringt, gewinnt er das Stückchen Erde lieb, das seine