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Eine englische Bürgerkunde
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Line englische Bnrgerkunde

die Zunahme der allgemeinen Bildung auch in England eine Überfttllnng der sogenannten gelehrten Berufe zur Folge gehabt. Auf die Dauer kann es aber nicht ausbleiben, daß der Stand der Bildung in allen Zweigen der viel­gestaltigen Gesellschaft eines großen Gemeinwesens gehoben werden wird.

Auf den? Gebiete der Vereinsgesetzgebnng bestehen in der That noch einige ältere Gesetze gegen geheime Klubs und Versammlungen. Sie gehören aber zu den sogenannten ruhenden Polizeigewaltcn und sind so außer Übung, daß sie von Malden ganz mit Stillschweigen übergangen werden. Thatsächlich herrscht vollkommne Vereins- und Versammlungsfreiheit. Malden sagt, ohne Widerspruch befürchten zu müssen:Die Redefreiheit ist ein Gebnrtsrecht des Engländers, und wir verurteilen heute einmütig frühere Regierungen, die jemand deshalb, weil er frei seine Meinung aussprach, an den Pranger ge­stellt, ja ihn sogar getötet haben. Wir wären aber fährt er fort, ebcusv- gewiß wie jene Verfolger, Feinde dieses eigentlichen Lebensodems unsrer Ver­fassung, wenn wir unsre Gegner in öffentlichen Versammlungen niederschreien oder die Versammlungen selbst gewaltsam zu störeu suchten. Ja wir haben die Pflicht, öffentliche Versammlungen zu besuchen, sowohl um die Ordnung mit aufrecht erhalten zu helfen, als um dort Redner anhören zu lernen, mit denen wir nicht übereinstimmen, ihre Gründe zu vernehmen und nicht gleich wilden Tieren zu heulcu oder zu lärme» wie Schulbuben. Wir lassen uns durch Vernunftgründe und gegenseitige Aussprache regieren, und diese Aus­sprache muß, wenn sie nützen, ja wenn sie überhaupt bestehen soll, völlig frei sein. Da aber diese freie Aussprache heute vorzugsweise durch die Presse ge­pflegt wird, so würden wir unsern Bürgerpflichten kaum genügen, wenn wir nicht auch die Blätter lescu wollten, die eine von unsern Ansichten abweichende Politik vertreten. Die Zeitungen selbst, die von den Gründen ihrer Gegner leine Notiz nehmen oder, was noch schlimmer aber auch noch gewöhnlicher ist, diese Gründe zn verdrehen wissen, versündigen sich gegen den Geist unsrer Freiheit."

Einige andre gelegentliche Bemerkungen Maldens sind zwar alte Gemein­plätze, aber sie hören merkwürdigerweise niemals auf,aktuell" zu sein. So rühmt er vou der englischen Strafrechtspflegc, sie sei auf dein Grundsätze er­baut, jedermann für uuschuldig zu halten, bis er nicht der Schuld überführt sei, und macht dazu die Bemerkung, daß einige auswärtige Läuder im Gegen­teil jedermann, der von der Polizei angeklagt werde, für schuldig zn halten und darnach zu behandeln pflegten, wenn er uicht seine Unschuld beweisen könnte. Es ist sehr nützlich, Irrtümer zu begehen, wenn man nur den Mut hat, sie als Irrtümer zu bekennen und daraus die Lehre zu zieheu, es das nächste mal besser zu machen. ... Um ein Gesetz zu stände zu bringen, dazu reicht eine einzige Anstrengung hin, erst die unausgesetzte Gewöhnung, sich auf sich selbst zn verlassen, macht den Mann. . . . Der macht sich wohlverdient um