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Zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung
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Die Lage des Handwerks

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präsumtiv unwahrhaftige Klasse von Menschen ansehen." Alle diese von Wil- mowski anschaulich geschilderten Mißstände würden aufhören.

Einen Scheingrund, der oft zur Verteidigung der freien Advokatnr vor­gebracht wird, läßt übrigens Wilmowski unerwähnt. Man sagt vielfach, daß durch die freie Advokatur der Nechtsnchende die Auswahl unter einer größern Anzahl von Anwälten habe, und daß das ein Vorteil für die Rechtspflege sei. Die Irrigkeit dieser Annahme ergiebt sich für die Hauptthätigkeit des Auwalts, also für den Zivilprozeß sofort, wenn man sich die Folgen der Lokalisirung der Anwaltschaft vergegenwärtigt. Wer früher einen Prozeß bei den vst- preußischen Landgerichten zu Brauusberg oder Lyck zu führen hatte, der konnte sich als Prozcßbevvllmächtigten einen der etwa tausend Anwälte aussuchen, die es damals in Preußen gab. Heute muß sich infolge der durch die Zivil­prozeßordnung eingeführten Lokalisirung ein Bürger von Berlin oder Münster gerade an einen der vier oder fünf Anwälte wenden, die bei dem genannten ostprenßischen Prozeßgericht zugelassen sind; kein andrer Anwalt kann die Stelle des Prozeßbevollmächtigten übernehmen. Mit andern Worten: die etwaigen günstigen Folgen der Freizügigkeit werden durch die Lokalisirung der Anwalt­schaft aufgehoben! Es ist ein merkwürdiger Widerspruch, daß von zwei zu gleicher Zeit in Kraft tretenden Gesetzen das eine eine unbeschränkte Anzahl von Anwälten ermöglicht, das andre aber dem Nechtsnchenden die größte Beschränkung in der Wahl seines Vertreters auflegt, das eine eine unbe­schränkte Freizügigkeit der Anwaltschaft einführt, das andre aber dem Anwalt verbietet, Arbeit überall da anzunehmen, wo sie ihm angeboten wird. Jene Lokalisirung mag ja geboten sein infolge der Grundsätze der Mündlichkeit und des Parteibetriebes im Zivilprozcß.

Die Tage des Handwerks

ie Grenzbvten haben wiederholt hervorgehoben, daß die seit Jahr­zehnten übliche Methode der Agitatoren, die Notdes Hand­werks" undder Landwirtschaft" zu beklagen, ein wahres Un­glück ist, weil darüber die Untersuchung versäumt wird, welche Handwerker und welche Landwirte eigentlich Not leiden, und worin eigentlich ihre Not besteht. Der Verein für Sozialpolitik hat sich der Mühe dieser Untersuchung in Beziehung auf die Landwirtschaft schon vor zehn