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Wohlthaten ich leider bisher noch habe entbehren müssen. Es würde ihnen voraussichtlich noch besser gelingen als mir.
Während sich die große Volksvermchrung in Deutschland (wie man sagt, vermehrt sich die Bevölkerung jährlich um mehr als eine halbe Million) bis jetzt als ein Unglück erwiesen hat, würde sie, wenn gut ausgenutzt, Deutschlands Kolonien zu schneller Blüte bringen, würde den Sozialismus für Deutschland ungefährlich machen, das auf Kolonisation verwendete Kapital reichlich verzinsen und dem deutschen Ausfuhrhandel einen großartigen Aufschwung geben.
Dürften wir hoffen, daß diese Möglichkeit recht bald geschaffen werde!
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Unser Drrenwesen
2. Die ^rrenpflege
er erste Teil dieses Aufsatzes war den Grenzboten bereits zugegangen, als der Aachener Prozeß wieder einmal die allgemeine Aufmerksamkeit auf unser Jrrenwesen lenkte. Die Mißstände, die durch die Gerichtsverhandlungen aufgedeckt worden sind, haben solche Aufregung hervorgerufen, daß ich den beabsichtigten Gang meiner Ausführungen unterbrechen und zunächst bei der Betrachtung dessen verweilen will, was uns die Mißwirtschaft der Alexianer lehrt. Ich thue das um so lieber, als mir die zu so trauriger Berühmtheit gelangten Ereignisse eine vorzügliche Handhabe geben, eine alte Forderung der Irrenärzte eindringlicher zu wiederholen und mich zugleich über eine wichtige Seite der ganzen Jrrenfrage ausführlicher zu verbreiten. Meine Erörterungen werden so recht eigentlich die Fortsetzung des in dem ersten Aufsatze behandelten Gegenstandes bilden. Hatte ich dort die Behauptung verfochten, daß nnr der fachmännisch vorgebildete Arzt den Geisteszustand prüfen und beurteilen könne, so will ich jetzt zu beweisen suchen, daß auch die Behandlung Geistesgestörter einzig und allein dem Irrenarzte zusteht, und daß überall, wo sich Unberufne die Jrrenpflege anmaßen, Mißstände die unausbleibliche Folge sind. Zu diese» Unberufnen gehören aber in erster Linie Geistliche und geistliche Orden, und eine besonders schlagende Probe geistlicher Laienpsychiatrie ist die Behandlung, die den Geisteskranken in dem Kloster Mariabcrg zu teil wurde. Schon die Versammlung deutscher Irrenärzte, die im Mai 1893 in Frankfurt a. M. tagte, hatte die Forderung aufgestellt, daß Irrenanstalten nur von Ärzten geleitet