Offizier-, Beamten- und Konsumvereine
ie Offizier-, Beamten- und Konsumvereine erfahren jetzt oft in der Öffentlichkeit eine Kritik, die ihr Bestehen oder ihre weitere Ausdehnung als im volkswirtschaftlichen Interesse sehr unerwünscht hinstellt. Es wird wohl anerkannt, daß diese Vereine für die Abnehmer der Waren vorteilhaft seien, aber behauptet, daß sie die Produzenten und besonders die kleinen Handwerker empfindlich schädigten und ihnen einen Vorteil, der ihnen zustehe, unberechtigterweise nähmen und unnötiger- und ungerechtfertigterweise den Mitgliedern dieser Vereine zuwendeten.
Wir müssen aber bei Beurteilung dieser Vereine zusehen, welche Umstünde die Abnehmer veranlaßt haben, den gemeinsamen Bezug von Waren und deren eigne Verarbeitung soweit zu übernehmen, daß die eignen Bedürfnisse damit befriedigt wurden. Wir werden dann sehen, ob das aus gewinnsüchtigen Absichten geschah, oder um die betreffenden Bevölkerungsklassen vor Schaden und vor Übervorteilungen zu schützen, sodaß es sich also um Abwehrmaßregeln handeln würde.
Wer da weiß, daß es vor Bestehen des Offiziervereins in sehr ausgedehntem Maße im Heere Sitte war, Schneider- und Schuhmacherrechnungen ebenso wie Equipirungsrechnungen, wie sie Ernennungen und Versetzungen mit sich brachten, nicht sofort, ja nicht einmal im Laufe eines Jahres zu bezahlen, sondern ihre Bezahlung auf die Zeit des Aufrückens in einen höhern Gehalt oder auf die Zeit einer Erbschaft oder der Verheiratung zu verschieben, der Wird zugestehen, daß das ungünstige Zustände waren, deren Beseitigung sehr erwünscht war. Diese Zustände zwangen aber vielfach die Lieferanten, nicht nur mit langen Vorschüssen, sondern auch mit Ausfällen zu rechnen, denn es ist erklärlich, daß bei einer solchen Art von Bezahlung nicht nur Todesfälle, Grenzboten III 1893 14