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Die kunsthistorische Gesellschaft
Weg, und den hat schon eine beträchtliche Zahl von Kunstfreunden und Instituten eingeschlagen.
Im Oktober 1893 ist auf dem kunsthistorischen Kongreß in Nürnberg die Begründung einer „Kunsthistorischen Gesellschaft für photographische Publikationen" beschlossen und alsbald auch ins Werk gesetzt worden. Diese Gesellschaft bezweckt, überall da ergänzend einzutreten, wo von andern Unternehmern zunächst nichts zu erwarten ist. Sie geht von der Voraussetzung aus, daß der feste Wille einer großen Vereinigung Vorurteile und Umständlichkeiten aller Art leichter überwindet als der bescheidne Wunsch eines Einzelnen. Sie kann auch kostspielige Aufuahmen wagen, weil die gemeinsame Nachfrage vieler den nötigen Absatz sichert. Überdies arbeitet eine Gesellschaft mit beträchtlichem Vorteil, da sie durch günstige Zufälle (gelegentliche Reisen eines Mitglieds oder eines Fachphotographen) die Unkosten schwierigerer Aufnahmen mit bestreikn kann. Endlich wird auf diese Weise — und das sei noch besonders hervorgehoben — der glückliche Fund einzelner rasch und muster- giltig allen mitgeteilt.
Über die Organisation der Gesellschaft ist folgendes zu berichten. Die Leitung ist einem Ausschuß anvertraut, der „zur Wahrung aller berechtigten Interessen immer aus einem Professor der Kunstgeschichte an Universitäten, einem Lehrer an technischen Hochschulen oder Kunstakademien und einem Museumsbeamten bestehen soll. Weitere Mitglieder, sowie technischer und finanzieller Beirat, können von dieser Dreizahl kooptirt werden." Die Namen Bayersdorfer, v. Lützvw und Schmarsow bürgen dafür, daß die Gesellschaft von ihrer Leitung das beste erwarten darf.
Beabsichtigt ist zunächst eine doppelte Reihe von Veröffentlichungen; erstens „Jahrespublikationen, die gegen den festen Jahresbeitrag allen Mitgliedern zugesandt werden, zweitens außerordentliche Publikationen, die gegen einen ermäßigten Preis von den Mitgliedern erworben werden können. Die Jahrespublikationen bringen in erster Linie Denkmäler von anerkanntem Wert und allgemeiner Bedeutung; die außerordentlichen Publikationen wollen vorwiegend der Einzelforschung dienen." Das kunsthistorische Institut der Universität Leipzig führt eine Desideratenliste für den Verwaltungsausschuß der Gesellschaft und nimmt Winke und Wünsche an, die bei der Thätigkeit des Ausschusses Berücksichtigung beanspruchen. Auch erteilt dieses Institut über alle Fragen, die die Gesellschaft betreffen, bereitwillig Auskunft.
Es bleibt noch ein Bedenken zu zerstreuen, das etwa gegen die Gesellschaft erhoben werden könnte. Da das Unternehmen von Kunstgelehrten ausgeht, auch von solchen geleitet wird, so liegt der Gedanke nähe, es möchten vorwiegend einseitige Fachinteressen bei der Thätigkeit der Gesellschaft ihre Rechnung finden, die Publikationen seien nur dazu da, die großen Phvtographien- sammlungen der Kunstinstitute zu ergänzen u. dergl. Das ist eine überflüssige