Das Wahlrecht zum deutschen Reichstage
er deutsche Reichstag war anfangs als der Mittelpunkt des neuen deutschen Reichs gedacht. Mit ihm und durch ihn sollte sich das Reich immer kräftiger entwickeln und unter Wahrung der Rechte der regierenden Fürstengeschlechter zn sesterer Einheit erstarken. Heutzutage ist man zu der Überzeugung gelangt, daß diese Hoffnungen verloren gegangen sind und das Ansehen des Reichstags bis an die Grenze des Erträglichen gesunken ist. Es wäre nicht zweckdienlich, die Sünden unsers Parlaments, die das verschuldet haben, aufzuzählen, denn es würde nicht die Kräfte zur Besserung einen, sondern nur nene Zwietracht stiften, weil der schroffe Parteigeist nie aufhören wird, das für einen Triumph von Recht und Wahrheit zu halten, was die andre Partei oder auch der größere Teil der Nation für einen Verstoß gegen die besten Empfindungen der deutschen Volksseele hält. Begnügen wir uns also mit der Thatsache, daß sich der Reichstag seinen Aufgaben nicht gewachsen gezeigt hat.
Infolgedessen ist die Meinung weit verbreitet, daß unter der Herrschaft unsers jetzigen Wahlgesetzes die hohe Körperschaft immer tiefer und tiefer sinken müsse. Ein Teil der bessern Presse beginnt bereits, ganz unverblümt den Staatsstreich zu empfehlen nnd will Deutschland durch verfassungswidrigen Erlaß einer nenen Wahlordnung retten. Aus solchem Umsturzpläuen darf man nicht etwa auf eine mangelhafte Entwicklung des Rechtsgefühls im deutschen Vvlkscharakter schließen. Unsre Verfassungen sind uns noch nicht durch langen Zeitenlauf geheiligt, und uns fehlt bei unserm frischen Machtgefühl die Geduld, die Gesnndnng in langsamer Entwicklung von innen heraus abzuwarten. Wie die urwüchsige Kraft des sölk-nmcls-MÄN, mit allem überlebten Hergebrachten aufzuräumen, ihn häufig verführt, auch das schon für überlebt zu halten, was sich noch nicht ausgewachsen hat, so ändern wir, die wir nun einmal Empor-
Grenzboten II 1395 gz