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Anarchie und Rechtsstaat
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Anarchie und Rechtsstaat

ie starke Betonung, um nicht zu sagen Überspannung des kol­lektivistischen Prinzips durch Sozialisten und (philosophische) Utilitarier hat in neuerer und neuester Zeit zur Hervorkehrung des entgegengesetzten Prinzips eines extremen Individualismus geführt. Während man auf der einen Seite überall das Wohl der Gesellschaft erörtert und wie es zu fördern sei, ist man auf der andern zum Bewußtsein der Selbsthcrrlichkeit der Persönlichkeit gekommen und mag nur noch von ihrem Wohl etwas hören. Dieses gesteigerte Selbstbewußtsein fühlt sich beengt durch die Schranken der Gesetzlichkeit und empfindet das bloße Dafein einer dem Einzelnen überlegnen Macht staatlicher Organisation als eine fortdauernde Bedrohung des Einzelnen und fordert daher gebieterisch ihre Be­seitigung : Anarchie.

Obwohl extremer oder richtiger einseitiger Individualismus und An­archismus zusammengehören, können doch die Gründe für die Forderung völliger Bewegungsfreiheit jür jeden Einzelnen verschiedner Art und einander geradezu entgegengesetzt sein. Wenn sich der Egoismus, wo er mit einem gewissen Kraftgefühl verbunden ist, gegen eine ihm überlegne Gewalt sträubt, die ihm die rücksichtslose Verfolgung seiner selbstsüchtigen Pläne verwehrt, so ist er doch kein Gegner des Zwangs überhaupt; er wendet ihn ja selbst ohne Bedenken an, und es ist ein Stück seiner Lebensweisheit, ohne Rücksicht auf das Wohl und Wehe seiner Mitmenschen seine Zwecke zu verfolgen und jeden Widerstand, der sich ihm dabei entgegenstellt, mit Gewalt zu brechen. Aber er mag sich kein Gesetz durch eine ihm fremde Macht auferlegen lassen. Wenn ihm die andern überlegen sind, fo mögen sie mit ihm thun, wozu sie ihre Machter­mächtigt," aber wenn er den andern seinen Willen aufzuzwingen vermag, so soll sich keine unpersönliche fremde Gewalt zwischen sie stellen. Dieser Egoismus,

Grenzboten II 189S Zg '