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„Zunächst sei erwähnt, daß seit unvordenklichen Zeiten die Höfe unten im Lande, also im Hamburgischeu, im Bremischen und an der Küste nach dem Höferecht vererben, d. h. daß der Anerbe den uugeteilteu Hof ^unverschuldet^ bekommt, die andern Erben wenig oder gar nichts kriegen uud meistens als Knechte oder Mägde auf dem Hvfe bleiben. Die Folge davon ist, daß sich der dortige Bauernstand zu hohem Reichtum entwickelt hat n. s. w." Nuu, das sageu wir ja bei jeder Gelegenheit! durch das niedersächsische oder englische Erbrecht wäre der Teil der landwirtschaftlichen Not, der in der Verkleinerung oder Verschuldung der Güter besteht, vermieden worden. Nur fügen wir, so oft die Erhebung dieses örtlichen Gewohnheitsrechts zn einem allgemeinen Zwcmgsrecht gefordert wird, hinzu, daß es des Zwanges, solange er durchführbar wäre, nicht bedarf, während er in dem Grade, als das Bedürfnis darnach hervortritt, immer undurchführbarer wird. So lange noch entweder heimisches Rodeland oder Kolouiallaud vorhanden ist, wo sich die überschüssigen Kinder ansiedeln können, oder die städtischen Gewerbe noch nach Zufluß vom Lande verlangen, bleiben die Höfe ganz von selber ungeteilt uud unverschuldet, und es bildet sich eben jenes Gewohnheitsrecht. Sobald aber jene Abfluß- kanäle verstopft sind, bleibt nichts übrig als entweder Teilung oder Verschuldung der Güter, denn den ganzen Überschuß jahrhundertelang im bäuerliche» Gesinde unterzubringen, wäre doch nur bei großer Unfruchtbarkeit der Bevölkerung möglich. Jeue niedersächsischen Banern haben am Anerbenrecht iu einer Zeit, wo es im großen und ganzen nicht mehr durchführbar ist, nur darum bis jetzt festhalten rönnen, weil es in dem größten Teile Deutschlands aufgegeben worden ist. Wie sähe es bei uns aus, wenn wir statt der vier bis fünf Millionen kleiner und teilweise verschuldeter Grundbesitzer nur 600 000 unverschuldete Rittergutsbesitzer und Großbauern hätten, uud die übrigen alle Proletarier wären!
„Zweitens: die heutige Notlage trifft den dortigen Bauer ja gar nicht, denn nach Lage und Beschaffenheit seines Hofes ist er meist auf Viehzucht und Vieh- mast angewiesen, die augenblicklich bei hohen Fleischpreisen und hohen Zuchtvieh- Preisen sehr rentabel ist; wozu noch kommt, daß eine solche Wirtschaft wenig Betriebskapital erfordert." Das stimmt! Aber wenn hinzugefügt wird, diese glücklichen Wirtschaften verschwänden unter den weit zahlreichern von der heutigeu ungünstigen Konjunktur betroffnen „wie ein Tropfen im Meer," so ist zn entgegnen, daß man schon einen ziemlich großen Tropfen Tinte nehmen müßte, um die vorzugsweise Viehwirtschaft treibenden Landschaften Deutschlands ans der Landkarte damit zu bedeckeu. Es gehören außer der Nordseeküste, den Weser- und Elb- uiederungcn noch Teile von Ost- und Westpreußen dazu, außerdem die Gcbirgs- nnd Waldlaudschaften Mittel- und Obcrdeulschlauds. Ferner ein paar Millionen Kleinbauern, die mehr Getreide verzehren, als sie bauen, nnd wenn sie ein paar Sack verkaufen, dafür Brot kaufen müssen. Den hauptsächlichsten Ertrag liefert diesem größten Teile der ländlichen Besitzer, soweit sie sich nicht auf den Anbau von Wein und Hnndelsgewächsen verlegen, die Milchwirtschaft.
Der Verfasser wundert sich darüber, „daß eine Zeitschrift, wie die Grenzboten, einem Blatte" etwas so wenig „stichhaltiges" entnimmt. Aber warum sollteu wir uicht? Die großcu Bauernhochzeiten halten den Stich schon aus. Gewiß nehmen wir es dem Bauer uicht übel, freuen uns vielmehr darüber, weuu er nach altvaterischer Sitte seinen Wohlstand und sein gutes Herz dadurch zeigt, daß er bei den Hochzeiten seiner Kinder ein paar hundert Leute reichlich bewirtet, aber die Freiheit müssen wir andern Hand- und Kopfarbeiter uns schon nehmen, ab uud zn eiumal zu sagen: weuu die Landwirte, bei denen noch so ein gediegner