Die Behandlung des Verbrechers
von Wilhelm Speck (Schluß)
er Vorwurf, die Strafanstalten wären Korruptionshäuser, kann sich nur auf die Anstalten mit gemeinsamer Haft beziehen, denn die Einzelhaft soll ja gerade den schädlichen Einfluß der Gefangnen nnter einander brechen, und sie thut das auch in dem Maße, als sie wirklich eine Einzelhast vollzieht. Es soll nun für die Gemeinschaftshaft keine Lanze gebrochen werden, sie ist eben billig, bequem und für einzelne Personen die einzig mögliche Haftart. Mau hat sie eine Hölle auf Erden genannt, eine Brutstätte des Bösen und eine Mörderin des Guten. Doch ist die Sache nicht immer so schlimm. Wo ein tüchtiger Aufseher steht, da ist wenigstens des Tags über Ruhe und Ordnung. Wenn jeder Gefangne an seinem Webstuhl sitzt oder die Arbeit geräuschvoll ist, dann ist auch der Verkehr auf das geringste Maß herabgesetzt. Wenn es Nacht wird, dann werden nnch, wenn irgend möglich, die bösesten Gesellen herausgefischt und entweder allein verwahrt oder in ein kleines Aquarium gesetzt, wo sie dann mit gleichgesinnten Seelen plätschern mögen. Wenn die gemeinschaftliche Haft wirklich so verwüstend wirkte, dann müßteu ja gräßliche Zustände im Lande herrschen. Im Jahre 1886 — Zahlen aus spätern Jahren stehen mir nicht zur Verfügung — wurden wegen Verbrechen uud Vergehen gegen die Neichsgesetze 251172 Freiheitsstrafen verhängt mit einer Gesamtdauer von 66084 Jahren. Darunter befinden sich nun nicht einmal die zahlreichen Freiheitsstrafen wegen Holzdiebstahl und wegen polizeilicher Übertretungen. Die Mehrzahl dieser Strafen wird in gemeinschaftlicher Haft verbüßt. Wie ungeheuer groß müßte nun die Sittenlosigkeit im Lande sein, wenn die Strafanstalten wirkliche Korruptionshänser wären! Aber es liegt mir ganz fern, die gemeinschaftliche Haft irgendwie zu verteidigen, ich bin ebenfalls überzeugt, daß man in ihr zahllose Menschenleben — zur Erreichung eines idealen Zweckes! — in die Gefahr bringt, von dem eigentlichen Verbrechertum aufgesogen zu werden. Nun wird aber der Einzelhaft immer wieder nachgesagt, sie führe zur Zerrüttung des Seelenlebens, obwohl die Unrichtigkeit schon hundertmal von Ärzten und Strafvollziehungsbeamten nachgewiesen worden