112 Die Bestimmung einer Kriegsflotte
Monopol schaffen können, das ohne Zweifel mehr nützen kann als manches vom Staatsrat genannte Mittel. Fasfen das Männer mit an, die der Schuh drückt, so ist für ein Gelingen die sichere Grundlage gegeben; wissen sie doch, daß sie nur dann bequemere Schuhe werden tragen können, wenn richtig bestellt »nd sparsam geerntet, gut gemahlen und gut gebacken wird. Das Interesse der brotliefernden Genossenschaften an ein vorzügliches Brot beginnt mit der Aussaat des Korns und hat erst ein Ende, wenn klingendes Gold dafür herein ist. Dann ist auch nicht zu befürchten, daß das Volk Büreaukratenbrot esfen muß, und daß Geheimräte den Teig anrühren. Die müssen vor der Backstube bleiben. Unser Kaiser läßt die deutschen Panzerschiffe auch nicht von Geheimräten steuern.
Die Bestimmung einer Kriegsflotte
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lotten waren anfangs nur Transportmittel, um die Streitkräfte eines Landes über See nach dem feindlichen Gebiete hin zu bringen; dieses Gebiet allein war der Kampfplatz. Erst später, als die See als die beste Verbindungsstraße für den Verkehr zwischen den einzelnen Völkern erkannt und benutzt wurde, bildeten sich die Schiffe, die Flotten zur Streitkraft selbst aus, auch die See wurde Kampfplatz , und damit das Ringen um die Seeherrschaft die erste Aufgabe einer Flotte; denn erst wenn die Seeherrschaft") errungen ist, bieten sich die eigentlichen Mittel, den Feind zum Frieden zu zwingen.
Als solche Mittel kommen hauptsächlich in Betracht: 1. Landungen, uament- lich solche in Verbindung mit dem Heere, oder wenigstens Drohung von Landungen. 2. Die Schaffung von Haupt- oder Nebenoperationsbasen für das Heer oder Heeresteile. 3. Die Blockade und damit die Verhinderung der Zufuhr zur feindlichen Küste und des Verkehrs durch Neutrale. 4. Die Schädigung der transatlantischen Seeinteresfen des feindlichen Staates. 5. Die Zerstörung und Brandschatzung der feindlichen Küstenstüdte. Diesen Mitteln gemäß wird sich der Seekrieg in der Hauptsache an der Küste, d. h. an der
.'andesgrenze des Staates nach der
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;n abspielen, und es kommt nur in
Frage, ob das an der Küste des eignen Staats oder an der des Feindes geschehen soll.
") Seeherrschaft hier im Sinne der Seebeherrschung dem Feinde gegenüber (oonmiÄnck
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