Das Wandergewerbe
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liches Werkzeug ist; es mag diese Größe selbst von gemeinem Undank und von verblendeter Parteisucht verkannt werden, wie blöde Augen das helle Sonnenlicht nicht vertragen können und es deshalb schmähen; es mögen ihn manche einen Gewaltmenschen schelten, weil er es auf sich genommen hatte, die Nation zu einigen durch Blut und Eisen, um sie iu letzter Stunde zn retten, wie noch jede Staatengrttndung durch Gewalt vollzogen worden ist, weil sie immer nur das Werk einer denkenden und thatkräftigen Minderheit gewesen ist. Dennoch bleibt ihm für immer der Rnhm, an einem Wendepunkt der Menschengeschichte die alte Zeit abgeschlossen und die neue herausgeführt zu haben. Und wenn ihn am 1. April die Tausende jubelnd umdrängen, wenn die Hnndert- tausende weit umher im Lande nnd überall, wo gute Deutsche wohnen, seinem Namen zujauchzen, weuu aus allen Weltgegendeu nach Friedrichsruh die Telegramme zuckcu, und die Gaben sich zu Bergen hänfen werden, dann wird der greise Held trotz aller schweren Erfahrungen, wie sie keinem Sterblichen erspart bleibend und den Größten am wenigsten, zu den vicrundzwanzig Stunden des Glücks. die er bis jetzt nur erlebt haben will, vielleicht doch noch einige weitere hinzuzuzählen. <V. R.
Das Wandergewerbe
ein Reichstage ist in der gegenwärtigen Session der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Gewerbeordnung vorgelegt worden, der in seinem Hauptteil eine neue Regelung des Wandergewerbes bezweckt. Am 29. Januar und am 1. Februar dieses Jahres habeu die Abgeordneten über den Gegenstand beraten und schließlich den Entwurf einer Kommission von einundzwanzig Mitgliedern überwiesen. Was aus den Kommissionsberatnngen wieder herauskommen und wie sich der Reichstag zu den dort gefaßten Beschlüssen stellen wird, ist schwer zu sagen. Völlig einverstanden mit den Absichten der Verbündeten Regierungen war im Reichstage kein Redner, dem einen gingen die Vorschlüge zu weit, dem andern nicht weit genug, es werdeu eben hier, wie bei manchen andern gcwerbe- politischen Dingen, mit ueueu Bestimmungen, zumal wenn sie durchgreifen sollen, leicht mehr oder minder berechtigte Interessen getroffen, und so gehen die Wünsche und Meinungen nach allen Richtungen aus einander.
Was die Regierungsvorlage bietet, sind in der Hauptsache Vorschriften mehr polizeilicher als wirtschaftlicher Natur, eine Fortsetzung der in der Ge-