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Noch ein Wort über Irrsinnserklärung
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Noch ein Wort über Drrsinnserklärung

von G. Bahr

ast gleichzeitig mit dem Erscheinen des jüngst von mir in diesen Blättern veröffentlichten AufsatzesDie Jrrsiunscrklärnng" sind in Göttingen Männer von verschiednen Berufsarten und Parteien versammelt gewesen, lim über eine Reform des Jrrenwesens in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu beraten. Sie haben darüber eine AnzahlLeitsätze" aufgestellt uud durch die Presse ver­öffentlicht. Auf Wunsch der Redaktion dieser Blätter will ich diese Aufstellung hier kurz besprechen.

Es bedarf wohl kaum der Versicherung, daß, wenn ich glaubte, daß wirk­lich auf dem Gebiete des Jrrenwesens, insbesondre in der Ordnung des Ent- mündigungSverfahrens, so schwere Mißstäude obwalteten, wie behauptet wird, und daß es Mittel gäbe, diese Mißstäude zu beseitigen, ich einer der ersten sein würde, der dafür das Wort ergriffe.

Der Grund, weshalb ich an eine dringende Gefahr in dieser Beziehung nicht glaube, liegt für mich zunächst in der Vergangenheit. In den Ländern des gemeinen Rechts, und namentlich auch in Kurhesfen, erfolgte bis zum Jahre 1879 die Jrrsiunserklärung nnd Entmündigung nur durch die freiwillige Gerichtsbarkeit. Ein Prozeßverfahren darüber, wie es jetzt gegeben ist, fand nicht statt. Allerdings konnte gegen die durch die freiwillige Gerichtsbarkeit getroffeue Entscheidung bis iu die höchste Instanz Beschwerde erhoben werden. Aber die Bürgschaften gegen eine mißbräuchliche Anwendung der Jrrsiunserklä­rung waren doch wenigstens nach gewöhnlicher Ansicht weit geringer als jetzt. Nun überblicke ich, vom Jahre 1879 rückwärts gerechnet, einen mehr als vierzigjährigen Zeitraum der kurhesstschen Rechtsprechung, und wenn dort namhafte Fälle vorgekommen wären, wo eine Jrrsinnserklärnng Ärgernis er­regt hätte, so wären sie mir sicher nicht unbekannt geblieben. Es ist mir aber kein einziger Fall erinnerlich. Ob im übrigen Deutschland solche Fälle vor­gekommen sind, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, erinnere mich aber auch

°") Dieser Aussatz ist uns noch kurz vor der Erkrankung des Verfassers zugegangen wohl das letzte, was er für die Öffentlichkeit geschrieben hat.

Greuzboten I 1895 S1