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Die rechtliche Stellung des Arztes
fortgesetzt wird, um sie körperlich und geistig vollkommen gesund und rüstig zu machen; denn in unsrer Zeit vermag ein mittelloser Mensch im Kampf ums Dasein nur dann zu bestehen, wenn er mit einem starken gesunden Körper, gutem Verstände, Willenskraft, Lebensmut und Tüchtigkeit in allerlei Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerüstet ist. Und an diesem Zustande unsrer Gesellschaft werden vorläufig alle Neformversuche scheitern. Die Reformfreuude werden sich mit Ellis sagen: Was nützt die Besserung oder Heilung der Verbrecher, wenn der Gesellschaftszustand täglich neue Verbrecher macht? Nimmt doch jeder als tüchtig entlassene Sträfling einem weniger tüchtigen bisher ehrlich gebliebnen Menschen das Brot weg! Wo der Grund uud Boden den Wellen abgerungen werden muß, da mag es heißen: wer nicht will deichen, der muß weichen; wo der Urwald zu roden ist, da mag man sagen: den Faulen schlagen wir tot als unnützen Esser oder treiben ihn mit der Peitsche zur Arbeit. Aber wo die eine Art von Gütern, wie Zucker und Kleidungsstücke, in solchem Übermaß hervorgebracht wird, daß ihr Absatz auch durch die künstlichsten Mittel nicht mehr erzwungen werden kann, die andre Art dagegen, zu der gesunde Proletarierwohuungen gehören, der eigentümlichen Gesellschaftsverfassung wegen gar nicht hervorgebracht werden kann, da heißt einen frischen tüchtigen Arbeiter einstellen so viel wie einen schwächern wegstoßen, und einen Verbrecher in einen nützlichen Menschen verwandeln so viel, wie einen andern nützlichen Menschen in einen Verbrecher oder Vagabunden verwandeln oder zum Selbstmord treiben. Alle Arbeit an der Besserung der Verbrecher, der Rettung verwahrloster Kinder u. s. w. gleicht vorläufig dem Verfahren der Schildbürger, die zur Unterbringung der für den Rathausbau ausgeschachteten Erde eine zweite Grube ausschachteten, für den dadurch entstandnen Erdhaufeu eine dritte und so sort in inüllituw.
Die rechtliche Stellung des Arztes
n die Erörterung des Zwistes zwischen Behriug und Virchvw, die kürzlich in diesen Blättern stand, sind von dem Verfasser auch Ausführungen allgemeiner Natur geknüpft worden, die das Verhältnis zwischen dem Arzt und dem Kranken uud die Stellung betreffen, die der ärztliche Stand gegenwärtig im bürgerlichen Leben einnimmt. Namentlich wurde gesagt, es sei den Kranken, die ihren eignen Leib zu einer neuen BeHandlungsweise hergeben sollten, nicht zu verdenken, wenn sie vorher über das Wie und Warum des Verfahrens einiger-