Die Umsturzvorlage und der Reichstag
ie sechstägigen Verhandlungen des Reichstags über den Gesetzentwurf betreffend Änderung und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse haben sich im allgemeinen auf der Höhe gehalten, die dem Ernste der zur Entscheidung stehenden Fragen entsprach. Zwar sind die gewichtigen Gründe, die unter den heutigen Verhältnissen Deutschlands einen gewaltsamen Eingriff in die politische Entwicklung des vierten Standes aufs dringendste widerraten, verhältnismäßig knrz berührt worden. Auch diesmal nahm das Aufrollen der gegenseitigen Sündenregister einen ungebührlich breiten Raum in den Debatten ein. Dafür sind aber, und das ist zunächst die Hauptsache, die einzelneu vorgeschlagncn Bestimmungen des Entwurfs von den verschiedensten Rednern so grausam zerpflückt worden, daß eine Mehrzahl der Paragraphen nur als unschöne Leichen, die übrigen als schwere, durch Amputationen nnd Radikalkuren kanin noch zu retteude Kranke in die Kommission getragen worden sind. Die Neichsregieruug hat sich denu auch alsbald zu der Erklärung genötigt gesehen, daß sie dort zu „Verbesferuugeu" des Gesetzes gern die Hand bieten werde.
Ein wichtiges Ergebnis der Beratung ist die Übereinstimmung sämtlicher Parteien darüber, daß das Gesetz selbst in der vorgeschlagneu Fassung völlig ungenügend sein würde, die sozialdemokratische Bewegung zu unterdrücken oder auch nur wesentlich einzudämmen. Da dies gleichwohl, wie schließlich kaum noch bestritten wurde, die Absicht des Entwurfs ist, so ist er eigentlich auch in den Augen seiner Väter oder Stiefväter von vornherein ein totgcbornes Kind und höchstens geeignet, für spätere strengere und vermeintlich wirksamere Gesetze den Weg zu ebnen. Mit dankenswerter Offenheit hat denn auch der Abgeordnete Freiherr von Stumm-Halberg den Reichstag darüber aufgeklärt, daß ein Erfolg nur zu erreichen sein werde, wenn man den Anhängern der Svzialdemokratie — und zu diesen scheint er auch ganz allgemein die Lehrer der Volkswirtschaft an den deutscheu Hochschulen, die in die Arbeiterbewegung eingetretenen evangelischen Geistlichen und überhaupt die sogenannten Sozialgebildeten zu rechuen — das Wahlrecht wie die Wählbarkeit entziehe und die Führer in die Verbannung schicke. Der Umsturz der Reichsverfassung ist in der That kein übler Anfang