Schutt und Bausteine
Betrachtungen über unser Justizwesen 4
m den geschilderten Mängeln abzuhelfen, sind schon zahlreiche Vorschläge und Versuche gemacht worden. Von Zeit zu Zeit wird die Zahl der etatsmäßigen Richterstellen vermehrt, aber in so ungenügender Weise, daß eine gründliche, vor allen Dingen eine dauernde Abhilfe ausgeschlossen ist. In jedem Etat kehren die alten Klagen wieder.
Auch jetzt ist wieder eine Jnstizreorganisation im Entstehen begriffen. Gegen die Urteile der Strafkammern soll die Berufung an die Oberlandcs- gerichte eingeführt werden. Mit dem dadurch entstehenden Mehrbedarf nn Nichtern hofft man eine erkleckliche Anzahl stellenloser Assessoren befriedigen zu können. Nun ja, die Zahl der Beamten mit dem Titel „Assessor" wird geringer, die Zahl derer mit dem Titel „Richter" wird größer werden, aber die Zahl der Beamten, die — gleichviel uuter welchem Titel — richterliche Geschäfte wahrnehmen, wird die gleiche bleiben, der Umfang der Geschäfte aber wird zunehmen: man will also den Teufel durch Beelzebub austreibeu.
Aber auch die iu neuester Zeit häufig vvrgenommue Errichtung von Svndcrgerichten (Gewerbegerichte, Bezirksausschüsse, Reichsversicherungsamt u. s. w.) muß als nutzlos betrachtet werden, da durch sie nur Zustände geschaffen werden, die zu immer größer,, Verwicklungen des Jnstizwesens führen uud dadurch Unübersichtlichkeit und Verwirrungen zur Folge haben. Gewiß ist in manchen Sachen die Mitwirkung von sachverständigen Nichtjuristen bei der Rechtsprechung sehr erwünscht, ja sogar notwendig. Um dieses Bedürfnis zu befriedigen, hat man in den „Kammern für Handelssachen" ein aus Juristen und sachverständigen Laien gemischtes Gericht für die Rechtsprechung iu Handelssachen geschaffen, das sich aufs beste bewährt. Schaffe mm, nach diesem Vorbilde „Kammern snr Gewerbesachen," „Kaminern für Preßsachen," „Kammern für Bausachen" (Bausachen können nie ohne Sachverständige entschieden werden), in denen ein gelehrter Nichter und zwei sachverständige Laien sitzen, die dieses Amt als Ehrenamt zu übernehmen hätten;