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Zur Umsturzvorlage :
(Schluß)
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Zur Umsturzvorlage

(Schluß)

ie besondre Bedeutung der Umsturzvvrlcige besteht darin, daß sie, uicht der Meinung der Regierung entsprechend, sondern der Mei­nung der großen Unternehmer nach, dem Koalitionsrccht der Ar­beiter den Gamns machen soll. Wie die herrschenden Klassen da­rauf hinarbeiten, ist schon in den Laienbetrachtungen über unsre Strafrechtspflege gezeigt worden. Viele Zeitungen haben diese Aufsätze, nachdem sie in einer Sonderausgabe erschienen waren, besprochen, aber die meisten haben eben nur lobend oder tadelnd kritisirt, was darin über einzelne Fehler unsrer Strnfrechtspslege gesagt wird, den Kerngeoanken der Schrift jedoch nicht anzu­geben gewagt. Dieser Kerngedanke lantet: zwischen der thatsächlichen und der rechtlichen Stellung unsrer Lohnarbeiter besteht ein klaffender Widerspruch; der Verfassung nach sind sie den Herrschenden gleichberechtigte Staatsbürger, that­sächlich sind sie deren Knechte, und soweit sie das noch nicht sind, sncht man sie durch polizeiliche und strafrechtliche Maßregeln dazu zu machen. Der Ver­fassung nach gilt gleiches Recht für alle, thatsächlich haben die Lohnarbeiter ihr besondres, ein schlechteres Recht, stellenweise auch gar kein Recht. Dieser klaffende Widerspruch zwischen dem Geiste, aus dem unser Recht hervor­gegangen ist, und dein Geiste, in dein es angewendet wird, bringt eine Menge Anwendungen des Strafgesetzes uud Unterlassungen hervor, die den Eindruck von Rechtsverletzungen machen. Eben weil die herrschenden Klassen das größte Interesse daran haben, dieses Bild der Wirklichkeit zu verschleiern, mnßte es mit möglichst kräftigen Strichen gezeichnet werden, und so ist es vielleicht ein wenig übertriebe» ausgefallen. Hinter dem Zustande aber, der sich nach An­nahme der Vorlage ergeben würde, bleibt es noch weit zurück. Während höchst wahrscheinlich auch daun noch die Agrarier unangefochten bleiben werden,

Grmzlwte» IV 1894 75