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Die Umsturzvorlage
zciten um Ruhm und Geld zu bringen, die Litteratur ist mehr als ein Gegenstand der Unterhaltung, das Theater keine Schaubude oder (für die ssrmssss cloröö) noch schlimmeres, Leben und Geschichte sind mehr als Fundgruben sensationeller Dramenstofse, die auf Tantiemen hoffen lassen. Mögen die Kritiker meist ehrenwerte Leute sein, sie sind heute Geschäftsleute, die zum Teil sogar Ringe bilden, und es ist nicht einzusehen, weshalb sie da nicht lieber in Kaffee und Zucker machen als in Litteratur. Und wenn sie nun einmal eine besondre Vorliebe für die Litteratur haben, dann sollten sie sie wenigstens so ernsthaft wie Kurspapiere behandeln und sie nicht bloß benutzen, um ihrer Eitelkeit zu stöhnen und damit noch Geld zu verdienen. Allen Respekt vor einer stark subjektiven Kritik, jede Kritik muß wohl subjektiv sein, aber das Subjekt soll doch das Objekt, das Dichterwerk wiederspiegeln und nicht das Ich des Kritikers, so „interessant" das auch sein mag.
Unsre Zeit ist dem Aufkommen einer ernsthaften Kritik durchaus nicht ungünstig, es ist eine ziemlich starke Produktion da, die künstlerische Ansprüche nicht, wie die der beiden letzten Jahrzehnte, von vornherein abweist. Ihr neue Wege zu zeigen, das verlangt man von der Kritik gar nicht, aber sie kann doch eine unabhängige Stellung einnehmen und ihr gerecht zu werden versuchen, ihrem Guten wie ihrem Bösen. Statt dessen preist sie nur an oder kalauert und schimpft. „Sudermann ist ein Genie!" „Nein, er ist ein Faiseur, ein hohler Kopf!" Gebt uns gute Analysen feiner Stücke, und wir werden selber zu entscheiden wagen. Und seid nicht gar zu schnell fertig! Wo steht denn geschrieben, daß die Kritiken wie warme Semmel auf den Kaffeetisch kommen müsfen? Aber das ist ja der Fluch der Tagespresse, daß alles halbgar, oft noch ganz roh in die Welt muß! Deshalb taugen auch unsre Theaterkritiken nichts. Vielleicht ist es sogar der Fluch der Zeit. Deswegen taugen auch die meisten Stücke nichts.
Die Umsturzvorlage
m dem „Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse" gerecht zu werden, ist es notwendig, über die Tragweite der einzelnen Bestimmungen volle Klarheit zn gewinnen. Der Entwurf erhöht in H 111 des Strafgesetzbuchs im Falle der öffentlichen, wenngleich erfolglosen Aufforderung zur Begehung strafbarer Hand-
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