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Zur Verfassungsgeschichte des Reichslandes
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Schutt und Bausteine

eitelt haben. Die Verantwortung für die Behauptung aber, daß der Reichs­kanzler Fürst Vismarck selbst solchen Absichten zugestimmt habe, müssen wir Herrn Geffken überlassen; nach andern Nachrichten aus jener Zeit verhielt sich die Sache anders. Jedenfalls hat Fürst Hohenlohe einen glänzenden Beweis sür die Richtigkeit seiner aus der Betrachtung der Dinge in der Nähe ge­schöpften Anschauungen erlebt, da seitdem Altdeutsche in den Reichstag wie in den Landesausschuß gewählt worden sind, deutsche Beamte, ein preußischer General, ja sogar der Sohn des damaligen Statthalters.

Ein gleichberechtigter Genosse unter den Bundesstaaten ist das Reichsland allerdings noch immer nicht geworden, und es läßt sich nicht verkennen, daß die staatsrechtliche Stellung des Neichslcmdes mit unsern Schnlbegriffen nicht recht vereinbar ist. So wird in der kürzlich erschienenen Schrift von Albert v. Nnville: „Das deutsche Reich — ein monarchischer Einheitsstaat" das Neichsland „ein gemeinsam verwaltetes, unterworfnes fremdes Territorium" genannt, eine Deutung, die durch den Wortlaut der Gesetze nicht geradezu ausgeschlossen ist. Aber unter der Herrschaft dieser Gesetze läßt sich leben, und trotz dieser Gesetze hat das Reichsland, wenn auch nicht die Eigenschaft eines Bundesstaats, so doch ein recht ansehnliches Stück von Selbstverwaltung er­worben und schreitet fort auf der Bahn der Entwicklung im deutschnatio­nalen Sinne. Das ist vorläufig genügend, weil damit der Beweis geliefert ist, daß der politische Inhalt eines Gesetzes von größerer Bedeutung ist als vielleicht eine mehr schulgerechte Form. Gesetze sollen ja — nach Montesquieu — nur der Ausdruck der Beziehungeu der Dinge unter sich seiu.

Dem neuen Statthalter, Fürst v. Hohenlohe-Laugeuburg, möchten wir daher zunächst nur den Wunsch widmen, daß seine Thätigkeit von Störungen nnd Gegenbestrebungen bewahrt bleibe, unter denen der Gang der Dinge im Reichs­lande wiederholt gelitten hat. Das weitere wird sich von selbst ergeben. Tallehraud sagt: II A ckss onoLös, aui 86 tont ön n<z 168 Msg-nt x^s.

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Betrachtungen über unser Iustizwesen

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o liegen die Verhältnisse jetzt, wo der Staat alle ihm zur Ver­fügung stehenden juristischen Hilfskräfte, Referendare wie Assessoren, ausnutzt. Wie da noch behauptet werden kann, es liege kein Bedürfnis vor, neue Richterstellen zu schaffen, es finde ein zu großer Andrang zu den juristischem Staatsümtern statt, ist unbegreiflich. Nicht nur die Arbeitskräfte der 1700 uichesvldeten Assessoreii,