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ivictlung dcr Prvdnktivnslechnik nnd dcr dnrans hervorgehenden Arbeitsteilung. Die Ursache sdicser »eilen Entivicklnngj liegt unsers Erachtens nicht allein in der Abnahme der Staatsallmacht, sondern ebenso sehr nnd vielleicht noch mehr in der merklichen Abnahme des wirtschaftlichen Spielraums für den Einzelneil infolge der überall stattfindenden starken Bevölkerungszunahme. Hauptsächlich aus dem voraussichtlichen weitern Wachsen nationaler und internationaler Konkurrenz mochten wir daraus schließen, daß für das Genossenschaftswesen eine Zeit neuer und hoher Blüte kommen wird." Mit den drei Perioden hat es seine Richtigkeit, aber das Wort Genossenschaft wird hier nicht ganz korrekt gebraucht. Der uralte uud naturgemäße Trieb zu freiwilligen Vereinigungen Gleichartiger, den die absolute Monarchie unterdrückt hatte, lebt heute in drei verschiednen Formen wieder ans: in Bereinen, Genossenschaften und Körperschaften. Zu den letztern müssen wir die englischen Gewerk- vereine rechnen, und gerade sie sind es, in denen die frühmittelalterlichen Innungen ihre Auferstehung gefeiert haben. Mau darf also die eine Klasse von Vereinigungen, die heute vom Gesetz als Genossenschaften bezeichnet werden, nnd mit denen allein sich das vorliegende Buch beschäftigt, nicht ohne weiteres als die Fortsetzung der alten Genossenschaften behandeln. — Der Verfasser stellt die Geschichte dieser neuen Genossenschaften, die genossenschaftlichen Theorien und die den Gegeilstand betreffende Gesetzgebung erschöpfend dar, behandelt den Streit zwischen Schnlze-Delitzsch nnd Raiffeisen sehr ausführlich und ganz objektiv und erörtert am Schluß die sozialpolitische Bedeutung des GeuossenschaftswesenS, Die Lösnng gerade der wichtigsten aller sozialen Fragen verspricht er sich nicht davon. Eben weil die genossenschaftliche Organisation dcr Arbeit eine höhere nnd vernünftigere Form sei als die hentige unorgnnisirtc, werde sie viel Arbeit übrig machen, denn je nnvvllkommner eine Produktionsweise sei, desto mehr Arbeit erfordere sie.
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Die Entscheidung in solchem Falle steht zwar zum (!) Ermesse» des Gericht-! ... die zu treffende Entscheidung ist aber snr das Eudurteii von gruudlcglicher (!) Bedeutung. Urteil des Reichsgerichts (dritter Zivilsenat) vvm 2. Oktober 1894.
Der Aukauf von magazinmäßigem Rvggeu, Haser, Heu uud Stroh, auch iu de» kleiusteu Mengen, wird fortgesetzt, und werden Prvduzeuteu und Angebote unter Preisforderuug frei bis zum Magazin hier, bei deu Körnern nuter Beifügung einer Prvve von minoesteus 7, Liter ersucht.
Das Mindestgewicht beträgt für Rvggeu 179 Gramm, für Hafer 112 Gramm für vvr- beregtes Mas;.
Ans Wunsch werden, soweit es angängig ist, Säcke geliehen, nuch Fracht nud Absnhr- tosteu, welche letztereu hier 6 Pfennig pro Zentner Körner und 13 Pfennig pro Zentner Rauh- fourage betragen, diesseits verauslagt.
Spcmdau, den 20. Oktober 1894. Königliches Proviantamt.