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Zur Reform des höhern Mädchenschulwesens in Preußen
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Der winkelschan?

lassung der Volksschullehrer zu denObcrlehrerstellen" verfehlt und wider­sinnig ist, darum ist eine neue, besondre Prüfung eingerichtet worden, die man nach dem Vorbilde der für die Lehrer bestehenden dieOberlehre­rinnenprüfung" genannt hat. Hier wird nicht in dreizehn Gegenstünden geprüft wie in der ersten Lehrerinnenprüfnng, sondern nur in zweien, die die Damen sich selbst wählen können. Nun sollen aber auch ernsthafte wissenschaftliche Anforderungen gestellt werden. Einstweilen soll die Prüfung in Berlin ab­gehalten werden, bis man einige Erfahrungen gemacht haben wird; dann will man auch in der Provinz Kommissionen ernennen. In Berlin, in Göttingen und anderwärts haben sich bereits Professoren zusammengethan, die durch besondre Vorträge und Übungen die Damen in die Wissenschaft einführen und auf die Prüfung vorbereiten wollen.

Durch diese Prüfung ist die lange umstrittene Frage wegen derwissen­schaftlichen Lehrerin" endgiltig und sehr geschickt gelöst. Es ist uns sehr merk­würdig gewesen, daß sich auch diese Lösung ganz in der Richtung bewegt, wie sie in den Grenzboten schon vor Jahren in einer Reihe von Artikeln ange­geben worden ist. Geheimrüten vorzuahnen, ist auch eine Gunst des Schicksals.

Der Mnkelschank

von Wilhelm Bode

erringerung der Wirtshäuser so lautet ein Feldgeschrei oder ein stiller Wunsch vieler, die unser Volk lieb haben. Auch die Regierungen und Stadtverwaltungen verfolgen dieses Ziel, und schon oft, in Preußen erst wieder vor einigen Monaten, ist allen Kreis- und Stadtausschüssen von oben herab eingeschärft worden, daß sie es mit demBedürfnisnachweis" recht genau nehmen und keiner neuen Wirtschaft die Konzession erteilen sollen, wenn sie verweigert werden kann. Nun hat ja der Bedürfnisnachweis seine großen Mängel, doch wollen wir ihn hier in Ruhe lassen. Was nützt es aber, wenn mit seiner Hilfe die Zahl der konzessionirten Schankstätten vermindert wird, die Zahl der unkonzesstonirten Schenken dagegen gleichzeitig steigt? Welchen Sinn hat die Konzessionspflicht, wenn ein Ausschcmk von Bier oder Branntwein auch ohne Konzession recht wohl möglich und gewinnbringend ist?

Die Wirtsvereine klagen seit langem über den unrechtmäßigen Wett­bewerb, der ihnen gemacht wird. Und man muß ihnen zugestehen, daß die