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Vorkehrswert und Grtragswert
werden. Und endlich wird auch eine Zeit kommen, wo die Augen der Völker nicht mehr wie hypnotisirt nach der sozialen Frage starren werden, sondern wo man sich darauf besinnen wird, daß es auch noch andre ebenso wichtige Dinge auf der Welt giebt als die Frage nach der Verteilung der irdischen Güter.
Verkehrswert und (Lrtragswsrt
von O. Bähr
eit einiger Zeit ist es üblich geworden, bei Besprechung ländlicher Verhältnisse zwischen Verkehrswert und Ertragswert des Grundeigentums zu unterscheiden. Auch in gediegnen wissenschaftlichen Werken wird dieser Gegensatz aufgestellt und als etwas feststehendes behandelt. Selbst in die Gesetzgebung ist die Unterscheidung eingedrungen, und natürlich ist auch in den Verhandlungen der jüngst in Berlin abgehaltnen Agrarkonferenz vielfach davon die Rede gewesen.*) Die allgemeine Annahme geht dahin, daß der Verkehrswert von Grundeigentum weit höher sei als der Ertragswert. Deshalb wird namentlich bei Besprechung des Anerbenrechts darauf gedrungen, daß die Geschwister nicht nach dem Ver- kehrswcrte, sondern nach dem Ertragswerte des Gntes abgefunden werden.
Untersuchen wir einmal die Frage, ob und inwieweit die Annahme eines solchen Dvppelbegriffs vom Wert in der Natur der Verhältnisse eine Grundlage habe.
Unter dem Wert einer Sache versteht man die in Geld ausgedrückte Schützung, die die öffentliche Meinung der Sache beilegt. Es giebt Sachen, die einen in Geld schätzbaren Nutzen gar nicht abwerfen und doch sehr hoch geschätzt werden, z. B. Schmucksachen, Gemälde u. s. w. Bei diesen läßt sich der Wert nur unmittelbar nach der zur Zeit herrschenden öffentlichen Meinnng abschätzen, wie sie namentlich in den für solche Sachen gezahlten Preisen zum Ausdruck kommt. Bei der Mehrzahl der Sachen wird aber der Wert bestimmt durch den Nutzen, den der Gebrauch dem Eigentümer bringt; also bei fruchttragenden Sachen durch deu Ertrag. Wer ein Haus kaufen will, berechnet ungefähr die Mieten, die sich aus dem Hause ziehen lassen, und bestimmt darnach deu Preis, den er bietet. Wer ein Landgnt kaufen will, berechnet den uugeführeu Ertrag an Früchten, die darcms gezogen werden können. In diesem Sinne bildet also der Ertrag stets die ursprüngliche, natürliche Grund-
*) Die Verhandlungen sind unter dem Titel „Die Agrarkonferenz" bei P. Parey im Buchhandel erschienen.