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Die Revolutionen und die Herrschenden
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Die Revolutionen und die Herrschenden

ede Revolution ist ein Rechtsbrnch, eine Verletzung des positiven geltenden Rechts, und nur dann zu rechtfertigen, wenn es keinen andern Ausweg mehr giebt, um drängenden, unabweisbaren Be­dürfnissen weiter Volkskreise zur Geltung zu verhelfen, wenn Vernunft Uusiuu, Wohlthat Plage geworden ist. Ob die Be­wegung berechtigt war oder nicht, darüber kann nur der Erfolg entscheiden, denn jede Revolution muß neues Recht schaffen, und das vermag sie nur, wenn sie gesiegt hat. Doch schließen wir von dieser Betrachtung alleNevo- lntivnen von oben" aus und ebenso die Volksbewegungen, die auf die Befreiung unterjochter oder auf die Einigung zerspaltener Völker gerichtet sind; wir be­schränken uns auf die Revolutionen, die, aus dem Volke entspringend, eine gewaltsame Veründeruug der politischen oder der sozialen nnd wirtschaftlichen Zustände oder beider bezwecken. Für diese möchten wir die Fragen aufstellen und an einer Anzahl von bekannten Beispielen beantworten: Wie haben sich im positiven Falle die Herrschenden, unter denen wir hier nicht nur die Re­gierungen, sondern überhaupt die leitenden Stände verstehen, zu volkstümlichen, ans eine Veränderung des geltenden Rechts gerichteten Bewegungen gestellt? Haben sie sich ablehnend verhalten oder nachgiebig gezeigt? Und wie hat eine solche Haltung gewirkt? Hat sie die Bewegung unterdrückt oder gemäßigt oder beschleunigt, oder hat sie einen gewaltsamen Ausbruch ganz verhindert?

Um zunächst kurz auf ein paar Erscheinungen der völlig abgeschlossen hinter uns liegenden alten Geschichte einzugehen, so ist im alten Athen die drohende agrarische, also soziale Revolution des verschuldeten uud geknechteten ^tischen Bauernstandes unzweifelhaft nur dadurch verhindert worden, daß im Auf­trage der allein herrschenden größern Grundbesitzer einer der vornehmste» aus ihrer Mitte, Svlon, durch tiefeiuschneidende sozialpolitische Maßregeln, die teil-

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