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Die Maßregeln gegen den Anarchismus
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Die Maßregeln gegen den Anarchismus

von V. Bahr

ls im Mai 1878 nach dem unglückseligen Hödelschcn Attentat znm erstenmale dem Reichstage der Entwurf eines Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemvkratie vor­gelegt wurde, begegnete er dort bekanntlich einer starken Ab­neigung. Unter den Gründen, die dagegen geltend gemacht wurden, war auch der, daß der Entwurf ein Ausnahmegesetz sei; nur auf dem Wege des gemeinen Rechts dürfe gegen die Sozialdemokratie vorgegangen werden. Dieser Gedanke, der namentlich in dem Abgeordneten Lasker einen Vertreter fand, entsprach allerdings dem früher in liberalen Kreisen öfters ge­hörten Glaubenssätze, daß Ausnahmegesetze überhaupt nicht erlassen werden dürften. Bekanntlich wurde auch dieser Entwurf vom Reichstag abgelehnt.

Im Herbst 1878 sah sich dann gleichwohl der Reichstag durch noch un­glückseligere Vorgänge genötigt, das Sozialistengesetz, obwohl es einAus­nahmegesetz," d. h. ein besonders gegen die Svzialdemvkratie gerichtetes Gesetz war, anzunehmen. Da aber dieses Gesetz nnr ans wenige Jahre erlassen und daun immer wieder nur auf kurze Zeit erneuert wurde, gab es stets zu neueu Erörterungen Veranlassung. Dabei erhoben dann auch die Gegner des Gesetzes, an denen es niemals gefehlt hat, immer wieder den Vvrwurf, daß es ein «Ausnahmegesetz" sei. So fiel dann endlich im Jahre 1890 das Gesetz infolge der vielen Angriffe, an denen sich auch die liberalen Parteien beteiligten.

Die Sozialdemokratie hat sich seitdem naturgemäß weiter entwickelt. Ein Teil der Genossen hat sich als eine fortgeschrittene Gruppe unter dem Namen »Anarchisten" ausgeschieden. Schon der Name ist bezeichnend genug. Die Sekte hat aber auch durch Thaten dafür gesorgt, daß man über das, was sie will, nicht zweifelhaft sein kann. Nun ruft man, auch von liberaler Seite, Grenzboten IV 1894 13