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der norddeutschen Meierordnungen ein förmliches Anerbenrecht eingeführt, wonach den Eltern die freie Verfügung über das Gnt entzogen und den Geschwistern eine höchst unbedeutende Abfindung zugewiesen wnrde. Diese Verordnung machte im Lande so böses Blut, daß schvu im Jahre 1774 die Regierung auf die Mißstände hinwies, uud daß im Jahre 1779 und wiederholt im Jahre 1785 die Landstände nm Abhilfe baten. Darauf wurde, „um den vielen nnd mannichfaltigen Klagen abzuhelfen, daß nach dem Edikt von 1773 die nachgebornen Kinder fast erblos von ihrem väterlichen Gute abziehen müßten," durch Verordnung von 1786 das frühere Recht wieder hergestellt (Pfeiffer, Praktische Ausführungen, Bd. 4, S. 175). Au solche» Erscheinungen sollte man sich doch ein Beispiel nehmen.
Möge die Sitte, das elterliche Gut einem der Kinder zu übertragen, wie sie heute noch bei einem großen Teil unsers Bauernstandes besteht, diesem erhalten bleiben, da sie, verständig geübt, Gutes in sich trägt. Aber mit einein Anerbenrecht, das unmittelbar oder mittelbar dem Bauer aufgedrängt würde, möge mau das deutsche Volk verschonen.
Zur jrauenfrage
von einer Frau
n den Grenzboten vom 15. März dieses Jahres steht ein Aufsatz über die Frciueufrage, der mich außerordentlich interessirt hat. Der Verfasser konnte Wohl der Zustimmung aller vernünftigen und aufrichtigen Leser sicher sein; mich aber haben seine Ausführungen ganz gesonders angesprochen, da ich in ihnen manche Berührungs- und Ergünzuugspunkte fand für Gedanken, die mich iu dieser Zeit lebhaft beschäftigt hatten. Wenn ich das Gemeinsame und das Unterscheidende in zwei Worte fassen soll, so ist es etwa folgendes- der Verfasser geht aus von der äußern Notlage der Fraueu, zeichnet die innern Zustünde, die ihr zu Grunde liege», und bespricht danu die Reform der mögliche» weiblichen Be- russarten; meine Gedanken waren durch viele unerfreuliche Beobachtungen besonders dazu geführt worden, sich mit der innern. Notlage der Frauen, mit ihrer Oberflächlichkeit, Uutüchtigkeit und Uuwahrhaftigkeit zu beschäftige», und weiterhin mit der Frage, an welchen äußern Punkten man einsetzen könnte, um diesem innern Elend entgegenzuarbeiten. Daß eine solche Reform des innern Lebens dem äußern praktischen Leben nicht nur der Frauen, sondern des