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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Aktes. Nun kann die Apotheose mit bengalischer Beleuchtung losgehen. Nur noch einen schwarzen Kaffee im Boulevard, und dann als liebender Vater in die Arme meiner Kinder!
Sozialreform im Beamtentum. Daß der Handwerker gutes Werkzeug, der Chirurg gute Instrumente, der Gelehrte eiue gute Bibliothek braucht, das weiß jeder, und wir würden ohue Bedenken den für einen Einfaltspinsel erklären, der da meinte, alle jene Leute könnten ebenso gut auch mit längst überwundnen Werkzeugen, stumpfen Messern und veralteten Büchern auskommen. Unsre öffentliche Meinung, die so stürmisch den sozialen Fortschritt verlaugt und schnellere nnd größere Reformen fordert als die bisherigen, gleicht in gewisser Weise einem solchen Einfaltspinsel, denn sie vergißt ganz, zu prüfen, ob denn auch das notwendige Werkzeug zur Erreichung sozialer Fortschritte, ob nnser Beamtentum in Staat, Gemeinde und Selbstverwaltung zur Durchführung solcher großen Aufgaben geeignet sei. Wie hoch man auch die Thätigkeit der Presse, der Parlamente, der politischen Vereine, der Einrichtungen der Selbsthilfe und einzelner eifriger Privatleute anschlagen mag: auf dem wichtigste» Gebiete der Sozialreform, dem Gebiete der Thätigkeit des Staats, der Gemeinde» und der Selbstverwaltnngskorper, kommt es doch schließlich vor allem ans den Beamten an. Bei ihm steht die Handhabung der Gesetze und zum großen Teil auch ihre Vorbereitung. Preußisches Beamtentum hat dem Bauer im Osten der Elbe im achtzehnten und neunzehuteu Jahrhundert das Leben gerettet; kursächsisches Beamtentum hat im siebzehnten Jcihrhuudert den Stand des Gesindes und der ländlichen Arbeiter in Elend und Demütiguug hinuntergedrückt. Ob heute die Sonntagsruhe zu eiuem Nichts zerlöchert oder aufrecht erhalten wird, ob eine friedliche Entwicklung auf Grund der geschlichen Freiheiten platzgreifen kann, oder ob die Massen dnrch Pvlizeichikane verbittert werden, ob einem so nngeheuern Übel- stande, wie der Ausbeutung des Grund nnd Bodens in den größern Städten, ein Ende gemacht wird oder nicht, das hängt im wesentlichen doch vom Beamtentum ab, und deshalb ist es hohe Zeit, die augedeutete Prüfung vorzunehmen. Wir bilden uns natürlich nicht ein, eine so wichtige Frage in dem Rahmen eines kurzen Artikels erörtern zu können; aber auf einige der Reform dringend bedürftige Punkte möchten wir doch aufmerksam machen.
Jung gewohnt, alt gethan: fang das Gute zeitig an! Die Universitcitsaus- bilduug unsrer künftige» Verwaltnngsbeamten ist verkehrt. Der künftige Verwaltungsbeamte wird jetzt a»f der Universität wesentlich juristisch gebildet, höchstens verlaugt man von ihm ein paar oberflächliche volkswirtschaftliche Kenntnisse. Der Mann, der künftig einmal als Regiernngsbecunter die Thätigkeit der Arbeitervereine zu überwachen und der Negierung über sie zu berichten, hat, oder der einmal als Bürgermeister über die banliche Anlage ganzer Stadtteile ein entscheidendes Wort sprechen soll, muß zwar die Formeln des altrömischen Zivilprozesses sehr genau kennen und wissen, ob Numerius Negidius auf Grund einer ^.etio in taewin oder
Maßgebliches und Unmaßgebliches