Das preußische Landtagswahlrecht
as viel umstrittene Dreiklassenwahlrecht in Preußen und die letzte verunglückte Reform dieser Einrichtung werden in zwei beachtenswerten Schriften, einer Professorenarbeit und der Arbeit eines praktischen Politikers, von entgegengesetzten Standpunkten aus behandelt. Rudolf Gneist, selbstverständlich ein Freund des Dreiklassensystems, nennt sein Buch: Die nationale Rechtsidee von den Ständen und das preußische Dreiklassenwahlsystem, eine svzialhisto- rischc Studie (Berlin, Julius Springer, 1894); die Broschüre Dr. I. Jastrows, des Gegners, ist bei Rosenbaum und Hart in Berlin erschienen uud heißt: Das Dreiklassenwahlsystem: die preußische Wahlreform vom Staudpunkte sozialer Politik. Gneists reichhaltiges Buch könnte auch eine Geschichte des Werdens des deutschen und des englischen Volkskörpers genannt werden; es kommt zu keinem praktisch verwertbaren Ergebnis, sondern will bloß das Vertrauen auf die Zukunft unsers Volkes stärken durch die Aussicht auf das Ziel, dem sich, seiner Ansicht nach, die Entwicklung in Preußen zubewegt. Iastrow beschränkt sich auf die Darstellung der gegenwärtigen Lage und schließt mit bestimmten Forderungen und Vorschlägen.
Gneist beginnt damit, daß er „die herrschenden Ideen vom Zensns nach ihrer äußern Erscheinung" prüft. Es kommt dabei weiter nichts heraus, als daß diese Ideen je länger, desto zahlreicher werden und ebenso wenig brauchbar erscheinen wie die alten englischen und französischen Vorbilder. Wir werden darum „nun wohl genötigt sein, die Lösung sozialer Rätsel mehr in unserm eignen Volksleben zu suchen." Die Kenntnis des sozialen Baues der Völker habe ja gewaltige Fortschritte gemacht. Allein „neben der neuen Wissenschaft, die sich mit einem unschönen Wort als »Soziologie« getauft hat, neben den erfreulichsten Fortschritten in der Erkenntnis der Volks- und Staatswirtschast Grenzboten III 1894 19