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Schwarzes Bret

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zumal, da sie oft ihr Brodt in Deutschland suchen müssen." Flottwell dankt ihm denn auch sürso viele erteilete weise Ratschläge, die Ehre der Deutschen zu be­fördern," und nennt ihn gar einmalden Vater der Deutschen." Es ist auch nicht wahr, was Dcmzel behauptet hat, daß Gottsched, wie seine Zeit überhaupt, für politische Fragen abgestorben gewesen sei; sein Briefwechsel mit Flottwell bezeugt das Gegenteil. Er verfolgt Friedrichs Kriege lebhaft, und sein Heimatsgefühl und seiu Politisches Gewissen kommen in dem Kampfe zwischen Sachsen und Preußen in arge Bedrängnis, die Franzosen aber betrachtet er als die Erbfeinde Deutsch­lands und gönnt ihnen fröhlich eine gehörige Züchtigung. Tiefer noch als sein Nativnalstolz ist seine Anhänglichkeit an die ostpreußische Heimat. Beiden vereint entspringen folgende Worte, die er einmal, betrübt und erzürnt über das Geschick der Marienburg, einem Aufsatz über den Bau dieseswunderwürdigen Schlosses" unter andern vorangeschickt hat:Man ist sehr sorgfältig, die Überreste der alten Griechen und Römer, ja der Perser nnd Ägypter zu untersuchen. Man gräbt viele Klaftern tief in die Erde, man reiset viele hundert Meilen darnach; man sparet keine Kosten, sie aufzusuchen und zu erkaufen: nur seines eignen Vaterlandes Altertümer verachtet und versäumet man; nur einheimische Überbleibsel seiner eignen Vorfahren schätzet man keines Aufhebens wert." Darin ist doch, Gott sei Dank, vieles anders geworden.

Die Anfänge der Deutschen Gesellschaft in Königsberg und Gottscheds Be­ziehungen zu ihr werden in dem Buche von Krause sorgfältig dargestellt, und dazu aus dem Briefwechsel zwischen Flottwell und Gottsched ein großer Teil mit er­klärenden Anmerkungen abgedruckt. Als Menschen erscheinen freilich beide Männer in diesen Briefen zuweilen in kölnischem Lichte: sie verbreiten sich manchmal über Familienklatsch mit einer so würdevollen Grazie, daß es zum Lachen ist.

Schwarzes Bret

Wer von unsern Lesern diesen Sommer etwa Warnemünde zu besuchen vorhat, den machen wir auf folgenden großherzoglichen Erlaß aufmerksam:

Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr zc.

Thnn hiemittelst kund, daß Wir das Uns von dein Magistrat zu Rostock nach vorauf­gegangener Verhandlung mit der dortigen repräseutirendeu Bürgerschaft vorgelegte Revidirte Regulativ für die Erhebung einer Kurtaxe in dem Ostseebade Warnemünde in der aus dem Anschlüsse ersichtlichen Fassung Landesherrlich genehmigt und bestätiget haben, also und der­gestalt, daß dasselbe für Jeden, den es angeht, verbindliche Kraft haben soll.

Übrigens jedoch Uns und Unsern hohen Succcssoren au Unsrer Landesfürstlichen Hoheit und Obrigkeit, auch allen andern Uns zustehenden Herrlich- uud Gerechtigkeiten ganz unab­brüchig, sowie sonst einem Jeden an seinem erweislichen Rechte unschädlich.

Urkundlich unter Unsrer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Jnsicgel.

Gegebeu durch Unser Ministerium des Inner».

Schwerin, den 1. Juni 1894. 8.) Friedrich Franz.