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Das Börsenspiel nach den Protokollen der Börsenkommission
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Das Börsenspiel

Weidert: Der Terminhandel in Effekten (Kreditaktien, Staatsbahnaktienu.s.w.) ist für unsre Verhältnisse nicht notwendig. Der Grund für solche liegt in der Spiel- sncht. Geschäfte zum Zweck einer künftigen Kapitalanlage kommen bei uns kaum vor. Die Geschäfte find reine Spekulation. Ich betrachte es als einen großen Krebsschaden, daß eine ganze Anzahl Bankgeschäfte entstanden sind, die das Publikum zu Spekulationsgeschäften veranlassen (1554).

Christians: Den Terminhandel in Effekten halte ich nur soweit für be­rechtigt, als die Möglichkeit der wirklichen Erfüllung auch gegeben ist. Vielfach ist die wirkliche Erfüllung von vornherein unmöglich; die Geschäfte sind rein fiktive, d. h. Differeuzgeschäfte. Kein wirtschaftlicher Zweck wird dadurch erfüllt. Der Terminhandel hat volkswirtschaftlich nur den Wert, im internationalen Verkehr zur Ausgleichung zn dienen (1.798).

Ladenburg: Für den Terminhandel mit Effekten, wo sie dem internationalen Verkehr dienen, ist das wirtschaftliche Bedürfnis nicht zweifelhaft. Bei Papieren, die nnr dem lokalen Spekulationsinteresse dienen, vermag ich kein hervorragendes Bedürfnis zu erkennen (1360).

Siemens: Terminhandel scheint mir eine Notwendigkeit zu sein für inter­nationale Papiere, znr Ausgleichung zwischeu verschiednen Valuten, zur Trans­portation von Kapitalien aus einem Land in das andre. Ob bei dem Termin­handel mit Bankaktien und Jndustriepapieren die Borteile oder Nachteile größer find, ist schwer zu entscheiden. Das Ultimogeschäft ist ein bequemes Spielmittel (1934). Ich halte es für wirtschaftlich erträglich, daß eine Operation, die von keiner Seite als eine endlich geschäftliche betrachtet worden ist, weder von feiten des Mannes, der spielen will, noch von seiten des Kommissionärs, der das Spiel ausführt daß ein solches Ding, das keine wirtschaftliche Operation hat sein sollen, auch vom Richter nicht anerkannt wird (1951). (KM. Wiener drängt hierauf den Sachverständigen durch eiuc Reihe von Fragen, sich gleichwohl für eine Miß­billigung der neuen Praxis des Reichsgerichts zn erklären.)

Wir stellen nun die Aussagen der Sachverständigen über einzelne Punkte zusammen, auf die sich die Verhandlung richtete. Manche Sachverständige halten es für ein unantastbares Recht eines reichen Mannes, an der Börse zn speknliren.

Alexander: Ich kenne aus den verschiednen Berufsklassen, Offizieren u. f. w. viele Leute, die mit so viel Verstand uud Sachkenntnis ihre Spekulationen machen, daß ich nur sagen muß: ich wüßte keinen Grund, weshalb sie nicht ihre Meinung, die sie aus den Geschäftsberichten gewonnen haben, auch durch die Spekulation verwerten sollten (447).

Salomon: Wir haben einen Stadtgerichtsrat a. D., der 109 Millionen Ver­mögen haben soll, wir haben Schlächter uud Bäcker, die enorme Reichtümer ge­sammelt haben. Warum soll eiu solcher nicht das Recht habeu, ein Papier auf Zeit zu handeln? (1154).

Goldschmidt: Wie könnte man einem reichen Privatmann, einem Millionär, verwehren wollen, sich durch eiu Termingeschäst im voraus ein Papier zu sichern, von dem er glaubt, daß es uicht teuer sei, und das er mit dem Ertrag der Kupons, die er am 1. Oktober abzuschneiden hat, bezahlen wird? (4599).

Die Verhandlungen erstrecken sich anch auf die Frage, ob durch den Termin- Handel die Preisschwankungen an der Börse vermindert oder vermehrt werden.