Betrachtungen eines Laien über unsre Rechtspflege
(Fortsetzung) 3
ie Sonderung unsers Volkes in zwei Stände, die zweierlei Recht haben, tritt heute viel deutlicher hervor als uoch vor wenigen Jahren, weil sich ein großer Teil des dienenden Standes als eine politische Partei organisirt hat, die allein noch die entschiedn? Opposition vertritt und daher auch Gegenstand der politischen Prozesse ist. Politische Prozesse sind weiter nichts, als Mißbrauch der Rechtspflege zur Unterdrückung der Opposition. Bis in die sechziger Jahre hinein standen bei uns Angehörige der höhern Stände in der Opposition. Zu der Zeit, wo jene italienischen Staatsmänner, die jetzt Ausnahmegerichte über die Führer empörter Volksmassen aburteilen lassen,") als Advokaten ohne Praxis nnd Litteraten noch damit beschäftigt waren, unter dem Jubel aller Liberalen Europas durch heimliche Verschwörung und offnen Aufruhr ihre Landesfürsten zu entthronen, war in Preußen noch so ziemlich der ganze Nichterstcmd oppositionell gesinnt, und die Regierung mußte sich besondrer Künste bedienen, um unbequeme Gegner mundtot zu machen. Dann folgte die Versöhnung, und gleich darauf der Kulturkampf mit massenhaften Verurteilungen katholischer Geistlichen und Redakteure. Später bekam auch die Fortschrittspartei, die sich nach dem Abschwenken der regierungsfreundlichen Sezessiouisten die deutschfreisinnige nannte, den Staatsanwalt hie und da einmal zu kosten. Seitdem aber die Furcht vor der Sozialdemokratie alle bürgerlichen Parteien zum Kampfe gegen sie vereinigt hat, sind die etwa noch auftauchenden bürgerlichen Opponenten vor Verfolgung ziemlich sicher, die Aufmerksamkeit des Staats- auwalts bleibt der Sozialdemokratie, d. h. dein politisch organisirten vierten
Im letzten Kammerstreit über das Militärbudget hat Crispi eingestanden, daß, wenn es nicht gelungen wäre, mit 45000 Mann den sizilianischen Aufstand rasch zn unterdrücken, ganz Italien in Flammen aufgegangen sein würde, d. h. also, daß das italienische Volk nnr durch Militärgewalt unter Crispis Botmäßigkeit erhalten wird; ein Zustand, der in den europäischen Kulturstaaten noch nicht dagewesen ist, auch zur Zeit des alten romischen Reiches nicht, wenigstens nicht in den senatorischen Provinzen.