Landwirtschaft und Getreidehandel
Über eine gesetzlich bestimmte Leistung hinaus zu arbeiten hat.*) Durch die Arbeiterschutzgesetzgebung und die Gewerbegesetze ist ja auch eigentlich das theoretische Staatsbürgcrrecht zum zweitenmal durchbrochen und mit einer Klassengesetzgebung der Anfang gemacht worden; der erste Durchbruch bestand darin, daß man die preußische Gesindeordnnng bestehen ließ. Noch wirksamer ist der Schutz der niedern Klassen durch ein besondres Recht, wenn sie ihre eigne Gerichtsbarkeit haben, wie sie jetzt nur noch die höchste Klasse, die der Offiziere hat. Im vorigen Jahrhundert hat Justus Möser die Wiederauerkeuuung des altgermcmischeu Grundsatzes gefordert, daß jeder nur von seinesgleichen giltig gerichtet werden könne; die Weisheit der Katze, meint er, könne niemals einen giltigen Sprnch wider die Mäuse fällen; die Mäuse müßten von Mäusen, die Katzen von Katzen abgeurteilt werden.
Daß die Angehörigen der herrschenden Klassen den Widerspruch nicht merken und daher auch an die Notwendigkeit einer Änderung bis jetzt noch gar nicht gedacht haben, ist sehr natürlich; aber die untern Klassen empfinden beides und werden nicht aufhören zu klagen, bis auch die Staatslenker gezwungen sind, ihreu Klagen Gehör zu schenken.
(Fortsetzung folgt)
Landwirtschaft und Getreidehandel
IN nachfolgenden geben wir heute den zweiten der uns zugegaugnen drei Aufsätze, wiederum von kritischen Gegenbemerkungeil eines unsrer ständigen Mitarbeiter begleitet.
2. Die Verstaatlichung des Getreidehandcls
Die Neichsregierung und der Reichstag befinden sich gegenwärtig in einer eigentümlichen Lage: die Militärvorlage, die dem Reich eine Mehransgabe
*) Sogar manche Sozialdemokraten erkennen das an. So z. B, wird in der Neuen Zeit Nr. 27, S. 11. sehr hübsch gesagt: „Wir sind geneigt, auf jeden Fall anzunehmen, daß der heutige Landbewohner doch viel freier sein muß jmnsse!) als der alte Leibeigne. Aber der Unterschied ist, daß damals jeder Stand seine eigne Ehre hatte, und daß diese nach oben wie nach unten sest gesichert war. Heute sind wir alle gleichberechtigte Staatsbürger, und theoretisch herrscht völlige Gleichheit. Das hätte der Bauer des vorigen Jahrhunderts überhaupt nicht verstanden, Er wußte, daß er etwas schlechteres war als der Junker, aber ebenso gut wußte er auch, daß er etwas besseres war als der uuangesessene Mann. Aber heute kann ein Geschäftsmann, der eine Verkäuferin annimmt, auf den Pedanten kommen, sie sich nackt vor ihm ausziehen zu lassen; und das hätte der Bauer des vorigen Jahrhunderts auch nicht verstanden, das hätte selbst der »Unehrliche,« der Schäfer, nicht verstanden."