Betrachtungen eines Laien über unsre Rechtspflege
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n Heft 12 der Grenzboten ist über das häufige Vorkommen vernunftwidriger Urteile geklagt und als bestes Mittel dagegen „unnachsichtliche öffentliche Kritik gerichtlicher Entscheidungen" vorgeschlagen worden. Abgesehen jedoch davon, daß solche Kritik für den Kritiker und sein Blatt nicht ganz ungefährlich ist, dürfte damit allein noch nicht viel ausgerichtet sein, weil meiner Überzeugung nach an vielen falschen Urteilen nicht die Unfähigkeit oder Parteilichkeit der Richter, sondern der Gesamtzustand unsrer Staats- und Rechtsordnung schuld ist. Im nachstehenden soll der Versuch gemacht werden, die Fehlerhaftigkeit der Grundlagen unsrer Rechtsprechung aufzudecken. Man könnte gegen die Zweckmäßigkeit eines solchen Versuchs das auwtÄ von wo- vsr« einwenden und zunächst darauf hinweisen, daß im deutschen Reiche noch Millionen ruhiger und ordentlicher Bürger wohnen, die mit den Gerichten nichts zu thun haben und nichts zu thun haben mögen, sie weder brauchen noch fürchten. Allein durch Rechtsunsicherheit fühlt sich jeder persönlich bedroht, mag er im Augenblick den Gerichten auch noch so fern stehen. Man könnte ferner einwenden, daß unsre Rechtspflege doch wahrhaftig hoch über der mancher frühern Zeiten und mancher andern Völker stehe, und daß sich vielleicht kein Volk zu irgend einer Zeit einer bessern zu erfreuen gehabt habe. Auch das ist richtig; wir danken alle Gott, daß wir über die Zeiten der Carolinci und der Hexenprozesse hinaus sind, und es fällt uns auch nicht ein, die Engländer z. B. um ihre Nasführungsbürecms im Temple, wie sie Dickens schildert, zu beneiden. Aber es handelt sich nicht bloß um die Opfer einer fehlerhaften Rechtsprechung, sondern auch um die Justiz selbst, und dieser Grenzboten II 1394 49