Maßgebliches und Unmaßgebliches
Eine Frage an die Wissenden. In der vorjährigen Nr. 47 der Grenzboten wurde die Aufhebung der Steuerfreiheit der fürstliche» Häuser angeregt, in der diesjährigen Nr. 17 an die unentgeltlichen Leistungen der Post erinnert, und im Volke wie in den Volksvertretungen wird seit Jahren darüber geklagt, daß wir in Deutschland kein Strafgesetz gegen den. unlautern Wettbewerb haben, wie die Franzosen. Vo» diesen drei Gesichtspunkten aus möge folgende Thatsache beurteilt werden. Sechs Meilen von meinem Wohnort liegt der Sitz einer Großherrschaft. Vom dortigen Schlvßgärtner beziehen hiesige Geschäftsleute Früchte. Vor einigen Jahren erfuhr der Besitzer dieser Herrschaft eine Standeserhöhung, die seinem Hanse Portofreiheit gewahrt. Seitdem kommen die Sendungen seines Schloßgärtners Portofrei hier an, und drin liegen Postanweisungen, bedruckt mit den Wortein »Persönliche Angelegenheit Seiner u. f. w.," sodaß also auch die Bezahlung Portofrei erfolgt. Wenn man bedenkt, welche Rolle im Konto eines heutigen Geschäfts die Portokosten spielen, so wird man sagen mttsseu, daß mit einer Handelsgärtnerei, die Portofreiheit genießt, keine andre in ihrem Absatzbereich konkurriren kann. Und so möchte ich denn an alle, die es wissen können und müssen, die Frage richten: wie weit diese „Usauee" verbreitet ist. Jede der hohen Familien, die Portofreiheit genießen, besitzt Rittergüter und ganze Güterkomplexe in verschiednen Gegenden Deutschlands (die ausländischen Besitzungen kommen hier nicht in Betracht). Jedes moderne große Gut betreibt nicht allein die Landwirtschaft kaufmännisch als Gewerbe, sondern trägt gewöhnlich auch noch andre Erwerbsanstalten, und jede dieser Erwerbsanstalten unterhält einen umfangreichen PostVerkehr. Würde nun jene "Usanee" allgemein — nnd jede gewinnbringende Erfindnng hat heutzutage den Hang, sich reißend schnell zn verbreiten —, so würden wir eine Anzahl von steuerfreien Gutsbesitzern im Reiche haben, denen die Reichspost oder, was hier dasselbe ist, die Gesamtheit der Steuerzahler einige hunderttausend Mark alljährlich schenkte, damit sie einige hundert steuerzahlcnde Gewerbtreibcnde leichter zu Grunde achten käunteu. Als selbstverständlich nehmen nur an, daß die fürstlichen Personen selbst keine Ahnung davou haben, mit welchen Mitteln manche ihrer Beamten ihre «gnen Einnahmen oder die ihrer Herren oder die beider zu vermehren verstehen. Man forsche also diesen Dingen nach uud veröffentliche, was man darüber erfährt; das wird hoffentlich genügen, den Mißbrauch, den Wirtschaftsbeamte mit einem sich nicht sehr schönen Vorrecht ihrer Herrschaften zu treiben beginnen, im Keime 5" ersticken.
Zur Ehrung für Virchow. Der in Nr. 16 der Grenzboten ansgesprochne Gedanke einer „Ehrung" für den Geheimen Rat Professor Virchow gehört zn den ^ edanken, die „einem tiefgefühlten Bedürfnis entgegenkommen." Und auch über ^e Form dieser Ehrung kann kam» eine Meinungsverschiedenheit bestehen. Mag 1^? s " ^ Sezirung von Leichnamen viel Geschick und ungewöhnlichen Schärf
et bewiesen habeu: viel größer ist er doch als Politiker. Wenu er den Staal d^f. em<N Minister (namentlich Bismnrck) auf den Sezirtisch legte, so ent-
eclle ^ mit verblüffender Unfehlbarkeit Schäden oder Mißbildungen, die weder beil ^ ihm irgend jemand gefunden hat, und sagte mit der nämlichen Sicher- -I die folgen voraus, die niemals einqetroffcn sind. Sollen die Zcnauisse eines