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Der Handelsvertrag mit Rußland
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Der Handelsvertrag mit Rußland

m 20. März ist der Handelsvertrag mit Nußland in Kraft ge­treten und damit nach einem wunderlichen Artikel des sonst so sachlichen und nüchternen Militärwochenblatts das Mittel­alter erst beendet und eine neue Zeit der Völkerverbrüderung und Weltpolitik angebrochen. Da wir nicht diese Gabe der Prophezeiung ins Blaue hinein haben, so wollen wir uns damit begnügen, näherliegendes ins Auge zu fassen.

Es fällt uns nicht eiu, zu leugnen, daß der russische Handelsvertrag eine Folge aus den Verträgen mit Österreich uud Italien war, und daß sich die Regierung wie der Reichstag gegenüber Rußland in einer Zwangslage be­fand, daß also der Fehler weiter zurückgeht uud auch gar uicht bloß in jenen ältern Haudclsverträgeu besteht, sondern in dem Aufgeben der nationalen Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck. Wir mochten nur auf einige höchst bedenkliche Folgen des russischen Handelsvertrags hinweisen, die von der libe­ralen Presse unterschätzt werden.

Das erste, was dabei hervortritt, ist der fortdauernde scharfe Gegensatz zwischen der Vertretung der ostelbischc» Landwirtschaft und den Kreisen der Industriellen und Kaufleute. Während in der konservativen Presse ein oppo­sitioneller Artikel nach dein andern folgt, flaggen die Seestädte, nnd Danzig verleiht dem Grafen Caprivi das Ehrenbürgerrecht. Diese Flaggen beweisen freilich nichts zu Gunsten des Handelsvertrags, was mau nicht schon wüßte; denn daß Industrie uud Handel von der Öffnnng des russischen Reichs wesent­liche Vorteile haben würden, hat noch niemand geleugnet. Die Frage ist, ob sie die Landwirtschaft überstehen kann. Eine Schärfung dieser Gegensätze, wie sie etwa am Ausgange des Mittelalters bestand, ist die erste Folge des neuen Grenzboten II 1894 13