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Vorgangs, daß die betreffenden Ehrenworte ihre ursprüngliche Bedeutung verlieren und zu wertlosen Klangmünzen werden. Man kann genau dasselbe bei der nenerdings so eifrig betriebnen staatlichen Verleihung irgend eines Titels oder „Charakters" an ganze, bisher davon ausgeschlossene Beamtenklassen ^ natürlich unter entsprechender „Aufbesserung" der nächsthöher» Klasse — beobachten. Das Drollige dabei ist, daß für den Einzelnen in Wahrheit gar keine Erhöhung stattfindet; er steht auf derselbe», Stufe und in demselben Verhältnis zn dem Ganzen, wie er bisher stand — es findet nur eine Wertveränderung der Wörter statt. Da aber zu dieser Erkenntnis schon so etwas wie Nachdenken gehört, so ist kaum anzunehmen, daß sie die Frende und das Streben derer, die überhaupt auf deu Besitz eines leeren Titels Wert legen, beeinträchtigen wird. Und so wird wohl anch das „gnädige Fräulein" ans dein Wege, der es von seiner ursprünglichen Stellung als Vorrecht der Fürstentöchter (so noch im fünfzehnten Jahrhundert) jetzt bis an die untern Greuzcn des Bürgertums geführt hat, weiterschreiten, bis es bei der Viehmagd angelangt ist. Man kann einigermaßen darauf gespannt sein, welche Anrede dann unsre bürgerlichen Mädchen übernehmen werden, damit man sie nicht mit dem — gnädigen Fräulein verwechselt. Die wahre Höflichkeit, die iu dem neufranzösischen Monsieur, Madame und Mademoiselle sür alle Staude liegt, wird Wohl bei uns erst erreicht werden, wenn die deutsche Sprachmünze ihre Prägekrast für diesen Bedarf völlig erschöpft hat und man ans der Not eine Tngend macht. Möglich, daß dann sogar Wielands „Jungfer" wieder zu Ehren kommt!
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Wohinaus? An alle Fakultäten diese Frage! hieß es früher, wenn ein Problem als eine recht harte, schwer zu knackende Nuß erschien. Auch bei Fragen, die tief ins praktische Leben cingriffen, hielt man, sobald eine theoretisch befriedigende Lösung gefunden war, den wesentlichen Teil der Aufgabe für erledigt. War das richtige Mittel zur Abhilfe irgend eines Mißstandes in überzeugender Weise nachgewiesen, so konnte das übrige der Staatsgewalt und den im bestimmten Falle berufnen Organen des Staats getrost überlassen bleiben.
Seitdem aber die Politischen Parteien, durch deren Verhalten der Gang der Gesetzgebung bestimmt wird, im wesentlichen wirtschaftliche Interessenvertretungen geworden sind, kommt bei Maßnahmen von weittragender wirtschaftlicher und sozialpolitischer Bedeutung nicht sowohl in Frage, ob sie dem Wohl des Ganzen dienen, nls vielmehr, ob sich sür sie eine Verbindung besondrer Interessen finden läßt, durch die eine parlamentarische Mehrheit gesichert erscheint. Erfolgreich nennt man eine Regierung, die Mehrheiten für sich zu gewinnen vermag. Durch welche Mittel und wofür, das ist die geringere Sorge. Ja selbst wenn sich vielleicht heraus-