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in ^0,^ ?,.o^»-/,x<!^ nannte Aristoteles den Menschen. Die Definition ist falsch, weil sie das Wesen des Menschen, den vollen Inhalt seiner Natur, seines Daseins nicht erfaßt. Nur vom Standpunkte des griechischen und römischen Staatslebens aus hatte Aristoteles völlig Recht, weil im klassischen Altertum der Mensch im Staatsgedanken aufging. Das war vorher anders und wird vielleicht auch in Zukunft anders sein. Lange vor dem antiken Staatsgedanken hat es Menschen, wirkliche Menschen gegeben, und älter als alle Politik und Staatsverfassung ist die Familie, die Stammesgenvssenschaft. Noch heute leben große Völkerschaften ohne jede staatliche Einrichtung, und niemand kann sagen, wann der Staat verschwinden und einem einfachen Gesellschaftsleben Platz machen wird. Der Staat ist mithin nur eine bestimmte Entwicklungssorm in der Geschichte der Menschheit, deren wirkliches Wesen darin nicht gegeben ist.*)
Der Engländer Burke hat später den Menschen mit mehr Recht als ein rsIiZious -miing.1 bezeichnet. Das kommt der Natur des Genus Komi allerdings näher, weil damit eine seiner wesentlichsten und unveräußerlichsten Eigenschaften — die eines sittlichen Wesens — bezeichnet wird. Erschöpfend ist aber
*) Das widerspricht dem Satze des Aristoteles nicht. Er will nur sagen, daß der Mensch seine Vollendung erst im Staate finden könne. Staatlose Völker stehen eben aus «ner tieser» Entwicklungsstufe, und sollte jemals der Staat wieder verschwinden, so würde die Menschheit unzweifelhaft auf eine solche tiefere Stufe zurücksinken. Daß der Staat nicht immer und zu allen Zeiten das ganze Leben des Menfchen in sich schließt, ist richtig; im Mlttelalter war er im Verhältnis zur Kirche eine Einrichtung niedrer Gattung, die uur den «chutz des Lebens und Eigentums nach innen und außen bezweckte, und auch der moderm Mensch geht im Staate nicht so vollständig auf wie der antike. Die Richtigkeit des Aristote nschen Satzes wird aber dadurch nicht erschüttert. A. d. N,
Grenzboten I 1894 7g
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