Schwarzes Bret
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durch Hiuaufschraubuug der Qualifikation, bei der nicht die Erwerbung von mehr Kenntnissen, sondern die Verlängerung der Vorbercitungszeit die Hauptsache ist, und dann dadurch, daß die Qunlifizirten, auch wenn sie gleich verwendet werden können, nicht sofort, sondern erst nnch mehrjährigem Warten eine auskömmliche Besoldung erhalten. Ein sehr gntes Mittel znm Zweck sind auch die „standesgemäßen" Lebensgewohnheiten der Korpsstudeuteu, dcun sie schrauben die Ansprüche an die Lebenshaltung der gesamten Studentenschaft in die Hohe und machen ärmcrn Jünglingen den Aufenthalt an der Universität schwer und peinlich. So gelingt es, die höhcrn Lebensstellungen allen begabten jnngeu Leuten ans den mittlern und nittern Stelleu zu sperre» und sie den Söhnen der Wohlhabenden nnd Reichen zu wahren, nnd vielleicht kommt es noch so weit, daß nur solche eiu höheres Amt bekleiden, die ihren Gehalt gar nicht brauchen nnd nur als Taschengeld verwenden. Für die höchsten Ämter scheint man diesen Zustand schon jetzt zu erstreben.
Ein Volk kauu uur so lange gesund bleiben, seine Kraft und sein Vermögen können nur so lange wachsen, als die Zahl der Dienste, die es fordert, großer ist als die der Kräfte, die sich dafür anbieten. In einem solchen Volke spannt sich jeder Nerv, regt sich srendig jedes Talent, sprühen die Gedanken, jeder Gedanke verkörpert sich in einem nützlichen Werke, und jeder Dienst findet seinen Lohn; wer nur irgendwo Hand anlegt, der ist' willkommen und erhält seinen Lebensunterhalt. Eiu Knabe z. B,, der zeickmen kann, braucht nicht zehn Jahre lang bloß zur Übung Zeichnungen anzufertigen, für die er nichts kriegt, sondern er kann sich mit Zeichnen sein Brot verdienen. Sobald dagegen die Zahl der dienstwilligen Kräfte größer wird als die der geforderten Dienste, ist es mit der Gesundheit vorbei; das nnverwendbare Blut schlägt in Eiter um, die unvcrwendbnre Geisteskraft in Raserei oder Dnmmheit.
Schwarzes Bret
Das preußische Oberverwaltnngsgericht (Urteil vom 25. September 1892, Bd. 23, S. 44 der Entscheidungen) wetteifert an Präzision mit dein Reichsgericht. Der Gedanke: „Die allgemeine Anschauung, wonach ein Arzt kein gewöhnlicher Gewerbtreibeuder ist," wird dort folgendermaßen umschrieben: „Die in Ermangelung ausdriicklicher Bestimmung wohl Beachtung verdienende allgemeine Anschauung, nach welcher die arg lidoralis des Arztes, mit deren Ausübung übrigens keineswegs überall wesentlich gerade Vermögensinteressen verfolgt werden, einen gewöhnlichen Gewerbebetrieb ohne weiteres, d. h. ohne das Vorhandensein besondrer, die konkrete Sachlage in einer andern Richtung beherrschender Verhältnisse, nicht darstellt."
Bekanntlich sind die besondern Verwaltungsgerichte geschaffen, »m eine volkstümlichere und zweckmäßigere Rechtsprechung herbeizuführen.
Fräulein Malten fand nicht weniger den Beifall der sich im großen Saal des Konventgartens eingefundncn Hörer.
So schließt der Musikschrcibcr des Hamburger Korrespondenten, Herr Prvsessor Joseph Sittard, seinen Konzertbericht vom 7. März.