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Bilder aus dem Westen : 9. Beim Verschollnen :
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

thu» zu können, als hätte man selbst etwas gethan! Goethes Wort ist heute gerade noch so wahr wie vor hundert Jahren-.

Ihr durchstudirt die groß und kleine Welt, Um es am Ende gehn zu lassen, Wie's Gott gefällt.

Darum habe ich mich nach allem, was ich gesehen und gehört habe, uicht wieder entschließen können, hier zu praktizireu. Ein Pröbchen davon, wie weit unser Stand heruntergekommen ist, werden Sie gleich auf dem Schützenfeste des Kriegervereins sehen.

Wir waren an der Landstraße angekommen. Mit dem Versprechen, seinen Auftrag morgen pünktlich zu besorgen und ihn in den nächsten Tagen wieder zu besuche», fchwaug ich mich auf das Trittbret eines in der Richtung nach dein Biergarten vorüberfahrenden Pferdebahnwagens und saß im nächsten Augen­blick in einer bunten Gesellschaft, gespauut auf die Dinge, die ich zu sehen be­kommen sollte.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vlameu und Reichsdeutsche. In Nr. 2 und S der Alldeutschen Blätter ist eine Reihe von Zeugnissen dafür beigebracht worden, daß unter den Blumen das Bewußtsein der Stnmmeseinheit mit uns Reichsdeutschen in jüngster Zeit wiederholt lebhaften Ausdruck gefunden hat. Hier ein kleiner Nachtrag dazu. In der Märznummer desMuseum," einer niederländischen philologisch-historischen Monatsschrift, wird berichtet, daß auch an niederländische Historiker die Einladung ergangen sei, sich an der Versammlung deutscher Historiker Ende März in Leipzig zu beteiligen.Mit Recht, fügt das »Museum« hinzu, denn ein großer Teil der niederländischen Geschichte ist nur eine Unterabteilung der deutschen Reichsgeschichte, was hierzulande im Unterricht lange noch nicht genug betont wird."

Wie wir hören, steht ein vlämischer Massenbesuch in Deutschland in Aussicht. Hoffentlich wird er von großer Bedentuug für das Einheitsbewußtsein zwischen Vlamen und Deutschen werden; wir Reichsdeutschen freuen uns darauf, auch deu deutschen Brüdern im Nordwesten einmal die Hand zu drücken!

Zur Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes. Über zwei Beiträge zu dieser wichtige» Frage, die die letzten Wochen gebracht haben, soll hier kurz berichtet werden. Der frühere Reichstagsabgeordnete I. F. Menzer in Neckar- gemünd hat an die badischen Kammer» folgende Eingabe gerichtet, die allerdings auch den städtischen Grundbesitz umfaßt:Es niöge den hohen Kammer« gefallen, gesetzgeberische Maßregeln zu schaffen, die geeignet sind, sobald als möglich die Be­freiung des kleinern nud mittlern Grundbesitzes von der hypothekarischen Verschul-