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Der Identitätsnachweis und die Staffeltarife
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Der Identitätsnachweis und die Staffeltarife

m Jahre 1872 äußerte Graf Eulenburg der Ältere als Minister des Innern bei Gelegenheit der damals zu erlassenden preußischen Kreisordnung:Sie verläßt mich nicht mehr, die Kreisvrdnung; selbst in der Nacht liegt sie neben mir im Bette." Dem Grafen Caprivi dürfte es jetzt mit einer gleichen Zudringlichen der Identität nicht viel besser ergehen.

Die Greuzboten sind in der angenehmen Lage, sich mit ihr schon vor Jahr und Tag auseinandergesetzt zn haben. In dem Aufsatze:Ostpreußen und die Getreidezölle" (1889, II. S. 577) haben wir die damals dem Reichstage vor­liegenden Anträge über Aufhebung des Identitätsnachweises ausführlich erörtert. Damals wurde, um es kurz zu wiederholen, beantragt: 1. von den Neichs- tagsabgeordneten Freiherr» von Heereman, Hoffmann und Rickert:bei den Transitlagern den Nachweis der Identität nicht weiter zu verlangen, d. h. bei der Wiederausfuhr die Vertauschung des zollfreien ausländischen Getreides mit inländischem zuzulassen"; 2. von den Abgeordneten Ampach und Genossen: «für jedes ausgeführte Getreide einen Einfuhrschein auszustellen, der zur zoll­freien Einfuhr einer gleichen Menge Getreide berechtigen sollte"; 3. von den Abgeordneten Grafen von Stvlberg und Genossen: ..den Zoll für eingeführtes ausländisches Getreide bei der Einfuhr bar zahlen zu lassen, dagegen für alles ausgeführte Getreide einen gleichen Betrag, wie die Zollgebühr, zurückzu- gewähren."

Wir haben damals nachgewiesen, daß nur der Antrag unter 1 die Auf­hebung der Identität bezweckte, die beiden andern Antrüge völlig andre Zwecke verfolgten und nur mißbräuchlich als Anträge zur Aufhebung der Identität bezeichnet wurden. Auch haben wir gezeigt, daß alle drei Antrage nach der damaligen Sachlage zu großen Bedenken Veranlassung gaben und dem Reichs-

Grenzboten I 1894 gy