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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Rodigs unbegründet gefunden, da seine Verwandtschaft mit dem Erblasser zu ent­fernt und gegen das Ediktnlverfahren des Landgerichts von den Erben selbst seiner Zeit erfolgreich Widerspruch erhoben worden sei. Was die Unheilbarkeitserklärnng Rodigs anlangt, so halt die Deputation (laut den Mitteilungen über die Verhand­lungen des Landtags, erste Kammer, Nr. 11, 10. Januar 1894) das betreffende irreniirztliche Gutachten nicht nur für logisch, sondern auch sürdurchaus zutref­fend." Dem Berichterstatter gefällt es dermaßen, daß er um die Erlaubnis bittet, einige Stellen daraus vorzulesen! Nun ist wohl nicht zu bezweifeln, daß ein wissenschaftliches Gutachten eines Psychiaters, wie vr. Ganser, recht beachtenswerte Gründe enthalten werde. Die Stellen freilich, die der Berichterstatter gewühlt hat, würde ein Sachverständiger schwerlich als solche, die die UnHeilbarkeit eines Geisteskranken beweisen, hervorgehoben haben. Selbst daß der Untersuchte erklärt hat, ernehme es mit jedem Richter Sachsens auf," würde doch höchstens als strafwürdige Vermessenheit, aber nicht als Zeichen unheilbarer Verrücktheit zu deuten sein. Aber die Deputation hatte sich so sehr für das Gutachten erwärmt, daß sie meinte, es sei durchaus sachgemäß,wenn diese Person nicht in Freiheit gelassen, sondern zur eignen Sicherung und zur Sicherung der übrigen Mitmenschen in eine Anstalt gebracht würde."

Der vorgeführte Fall doch halt, hier fragt vielleicht ein in dem mittel­staatlichen Verfassungsleben wenig bewanderter Leser, was die hohe Kammer in dieser Bcschwerdeangelegenheit schließlich gethan habe? Wir hätten das beinahe zu erwähnen vergessen, denn das Schicksal der überwiegenden Mehrzahl der Petitionen ist soweit sie nicht als unzulässig schon vorher abgewiesen worden sind stets dasselbe. Nach dem Berichte des Referenten hält der Kammerpräsident etwa fol­genden Monolog:Wünscht jemand zu diesem Gegenstände das Wort? Es ist nicht der Fall. Ich frage die Kammer: will dieselbe^!) dem Antrage ihrer Deputation beitreten und die Beschwerde ans sich beruhen lassen? Einstimmig."

Der vorgeführte Fall entbehrt des pikanten Beiwerks, er ist überhaupt hoch uninteressant. Dafür erscheint aber sein einfacher Thatbestand durch keinerlei Partei- Mnst oder Sondcrinteresse verzerrt. Er zeigt, daß man heute in deutschen Landen "uf das Gutachten eines einzigen Arztes hin für unheilbar geisteskrank erklärt und >n eine staatliche Jrrenstalt auf Lebenszeit eingeliefert, von dieser Irrenanstalt aber alsbald wieder entlassen werden kann. Eine solche traurige Möglichkeit durch ein Reichsgesetz zu beseitigen, diese Aufgabe sollten alle an der staatlichen Ordnung ""ch nur entfernt interessirten Parteien auf ihr Programm schreiben.

Litteratur

^ulturbilder au« Baiern von Karl Stieler. Mit einem Vorwort von Professor "r- Karl Theodor Heigel. Zweit- Auslage. Stuttgart, Adolf Bonz und Komp., 1893

^ Mit dem frühen Tode des liebenswürdigen oberbairischen Dialektdichters Karl Kieler ist das Andenken an seine Persönlichkeit und seine Leistungen nicht erloschen, vieler hat das Glück gehabt, daß seine lyrischen Gedichte und überhaupt seine ge-