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Das preußische Landrecht : zu seinem hundertjährigen Bestehen :
(Schluß)
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Unser Apothekerwesen

Vorbild benutzt wurde, Österreich und Sachsen mit ihren bürgerlichen Gesetz­büchern. Sie alle haben die Fehler und Schwächen, die dem Landrecht an­haftete», zu vermeiden gesucht; dennoch darf die Frage aufgeworfen werden, ob ohne den bahnbrechenden Vorgang des preußischen Landrechts der Weg zum bürgerlichen Gesetzbuch so leicht gefunden worden wäre. Wenn heute nach hundertjähriger Geltung allgemein anerkannt wird, daß sich das Land­recht bewährt hat und den unter ihm Lebenden zum Segen gereicht, so ist dieser Erfolg vor allern auch dem Umstände zuzuschreiben, daß in ihm ein Wert von weitherziger Lebensciuffnsfung und doch von echt nationaler Sinnes­art geschaffen worden war.

Unser Apothekerwesen

eun man den, wie üblich,wohlverbürgten" Nachrichten der Tagespresfe glauben darf, so ist der Staat, indem er sich end­lich seiner Pflicht, den Schwachen gegen den Starken zu schlitzen, erinnert, entschlossen, dem Privilegien Stande, der die Krank­heitszwangslage des Volkes bisher zur Forderung von Notpreisen ausgenutzt und außerdem nur den reichen Fachgeiivsseu in die Sineknre des Besitzes aufzurücken erlaubt hat, den Garans zu machen. Wie die Sachen in Wahrheit liegen, das wird zwar in der Fachpresse, z. B. in der Pharma- zeutischeu und in der Apvthekerzeitnng (die letztere ist das Organ des deutschen Apvthekervereins), eingehend besprochen; es kommt aber kaum zur Kenntnis weiterer Kreise, obwohl doch augenscheinlich vielseitiges Interesse dafür vor­handen ist. Denn wenu auch das Volkseinen" Apotheker, denNeunund­neunziger," zu dem es viel weniger gern geht als zum Bäcker, zur Zielscheibe gutmütigen Spotts macht und ihm einen gewissen Spleen andichtet, so hält es doch große Stücke ans ihn. Er ist der erste Helfer in den tausend kleinen Gesundheitsbelästignngen, die man nicht erst vor das Forum des Arztes bringen will, zu ihm führt man zuerst den Verunglückten, er ist der naturwissenschaft­liche Berater, der sich das Hinschleppen aller zweifelhaften Sammelobjekte, vom Maikäfer bis zur Kreuzotter, gefallen läßt, in ihm verehrt man den treff­lichen Mann, dem man in vielen Fällen die Pflichten der Geselligkeit und öffentliche Ämter aufhalsen kann, und endlich: er ist ein guter Zinszahler. Eine wahrheitsgetreue Darlegung seiner Verhältnisse dürfte deshalb wohl allen Lesern willkommen sein.