Unser Apothekerwesen
Vorbild benutzt wurde, Österreich und Sachsen mit ihren bürgerlichen Gesetzbüchern. Sie alle haben die Fehler und Schwächen, die dem Landrecht anhaftete», zu vermeiden gesucht; dennoch darf die Frage aufgeworfen werden, ob ohne den bahnbrechenden Vorgang des preußischen Landrechts der Weg zum bürgerlichen Gesetzbuch so leicht gefunden worden wäre. Wenn heute nach hundertjähriger Geltung allgemein anerkannt wird, daß sich das Landrecht bewährt hat und den unter ihm Lebenden zum Segen gereicht, so ist dieser Erfolg vor allern auch dem Umstände zuzuschreiben, daß in ihm ein Wert von weitherziger Lebensciuffnsfung und doch von echt nationaler Sinnesart geschaffen worden war.
Unser Apothekerwesen
eun man den, wie üblich, „wohlverbürgten" Nachrichten der Tagespresfe glauben darf, so ist der Staat, indem er sich endlich seiner Pflicht, den Schwachen gegen den Starken zu schlitzen, erinnert, entschlossen, dem Privilegien Stande, der die Krankheitszwangslage des Volkes bisher zur Forderung von Notpreisen ausgenutzt und außerdem nur den reichen Fachgeiivsseu in die Sineknre des Besitzes aufzurücken erlaubt hat, den Garans zu machen. Wie die Sachen in Wahrheit liegen, das wird zwar in der Fachpresse, z. B. in der Pharma- zeutischeu und in der Apvthekerzeitnng (die letztere ist das Organ des deutschen Apvthekervereins), eingehend besprochen; es kommt aber kaum zur Kenntnis weiterer Kreise, obwohl doch augenscheinlich vielseitiges Interesse dafür vorhanden ist. Denn wenu auch das Volk „seinen" Apotheker, den „Neunundneunziger," zu dem es viel weniger gern geht als zum Bäcker, zur Zielscheibe gutmütigen Spotts macht und ihm einen gewissen Spleen andichtet, so hält es doch große Stücke ans ihn. Er ist der erste Helfer in den tausend kleinen Gesundheitsbelästignngen, die man nicht erst vor das Forum des Arztes bringen will, zu ihm führt man zuerst den Verunglückten, er ist der naturwissenschaftliche Berater, der sich das Hinschleppen aller zweifelhaften Sammelobjekte, vom Maikäfer bis zur Kreuzotter, gefallen läßt, in ihm verehrt man den trefflichen Mann, dem man in vielen Fällen die Pflichten der Geselligkeit und öffentliche Ämter aufhalsen kann, und endlich: er ist ein guter Zinszahler. Eine wahrheitsgetreue Darlegung seiner Verhältnisse dürfte deshalb wohl allen Lesern willkommen sein.