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Ein deutscher Dichter der Reformationszeit :
(Schluß)
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jeuer tapfern Streiter so fern, wie er uns wieder liegt. Und ganz abgesehen von dein großen wissenschaftlichen Verdienst, das sich Schnorr nm die Lebens­geschichte des Dichters, nm die gründliche Lösung einer Reihe von schwebenden Fragen erworben hat, kann ihm die Gegenwart auch aus andern als wissen­schaftlichen Gründen für die Erinnerung anden mannhaften, dabei kindlich frommen, fröhlichen, dem Ernste seiner wechselvollen Schicksale zu aller Zeit vollauf gewachsen sich zeigenden" Alberns danken und sich an dem Bilde mit all seine» Narben und Falten erquicken.

Schwarmgeister im Buchhandel

ie Vorwände, unter denen man das Volk zur Verfechtung seiner angeblich bedrohtenKultur" uud seinergeistigen Errungen­schaften" aufregen kann, sind so maunichfnltig und zahlreich, daß dem Unbefangnen für seine Verwunderung darüber oft genug uur ein Gemeinplatz wie: Da hört doch alles auf! oder ähnliches übrig bleibt. Etwas derartiges erlebt nm» jetzt auch im deutschen Buchhandel. Eine Anzahl Buchdrucker, Papierhündler, Buchbinder und Schriftsteller der Makulaturhandel ist merkwürdigerweise nicht dabei vertreten! unternimmt es, dekorativ gehoben durch einige Kolpvrtagebuchhündler uud unter der Führung des Verlagsbuchhüudlers Flvdvard Freih. von Biedermann, alle Welt gegen den Antrag des Neichstagszentrnms aufzuregen, der die Beschrän­kung der Kolportage, des Bücherhausirwesens, zum Gegenstande hat und durch die Abgeordneten Gröber (Württemberg) und Dr. Hitze vertreten wird. Der Antrag bildet eiueu Teil der Abänderungsvorschläge, die von der genannten Partei zu dem Titel der Gewerbeordnung: Feilbieten von Waren im Umher­ziehen eingebracht worden sind. Dein bereits 1883 von gleicher Stelle aus gemachten, damals vom Freiherrn von Hertling befürworteten und zum Gesetz erhabnen Änderungsvorschläge, wonach das Feilbieten solcher Druckschriften un­statthaft sein sollte,die in sittlicher oder religiöser Beziehung Ärgernis zu geben geeignet sind" n. s. w., schließt sich die Gröber-Hitzische Novelle an, wo­nach auch solche Druckschriften ausgeschlossen sein sollen, die in Lieferungen erscheinen, wenn nicht die Zahl der Lieferungen des Wertes und dessen Ge­samtpreis ans jeder einzelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle angegeben ist. Neu ist ferner der Antrag, daßdas Aufsuchen von (!) Be­stellungen aus(!) Wareu bei(!) Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der